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Schadenersatz: kommen für Unternehmer bessere Zeiten?

Schadenersatz: kommen für Unternehmer bessere Zeiten?

Wurde ihr Betrieb infolge der antiepidemischen Regierungsmaßnahmen geschlossen? Die ersten hoffnungsvollen Antworten auf die Frage des Schadenersatzes bringt das antiepidemische Gesetz.

Im Gesetzblatt wurde das sog. antiepidemische Gesetz (hier zu finden) verkündet. Sein primäres Ziel ist es antiepidemische Befugnisse für eine Reihe von Staats- und Kommunenorganen festzulegen, ohne dass es zur deren Anwendung nötig wäre den Notstand auszurufen. Das Gesetz behandelt aber auch die von vielen erwartete Problematik des Schadensersatzes, die wir für Sie kurz zusammenfassen.

Gemäß dem Gesetz ist der Staat verpflichtet den sog. tatsächlichen Schaden zu ersetzen. Es handelt sich insbesondere um erfolglos aufgewandte Kosten, d.h. Kosten, die die Firma nicht objektiv meiden konnte, aber die infolge der Beschränkung der Geschäftstätigkeit nicht zur Erzielung von Einkünften führten. Praktisch könnten Firmen gemäß dem antiepidemischen Gesetz den Ersatz der ausgezahlten Löhne/Gehälter der Mitarbeiter, des Mietzinses für die Mieträumlichkeiten oder Energiezahlungen beantragen. Der Bestandteil des tatsächlichen Schadens ist jedoch nicht der entgangene Gewinn, d.h. der Gewinn, den die Firma wahrscheinlich erzielen würde, wenn ihre Geschäftstätigkeit nicht beschränkt worden wäre.  Es ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe des Ersatzes um die Höhe der Förderungen, nicht zurückzahlbarer Finanzaushilfen oder anderer Unterstützungen gesenkt wird, die die Firma im Zusammenhang mit der Pandemie erhielt (Kompensationspakete, Kurzarbeit usw.). Als kein Schaden gelten auch die Kosten für die Beschaffung von Schutz-, Wasch- oder Desinfektionsmitteln. Fraglich ist, ob die Kosten für das Testen von Mitarbeitern als Schaden gelten können.

Der Anspruch ist beim Finanzministerium binnen 12 Monaten nach dem Zeitpunkt geltend zu machen, in dem die Firma von dem Schaden erfuhr, sonst verfällt der Anspruch. Der Antrag hat die Angabe zur Schadenshöhe, eine detaillierte Beschreibung, wie es zum Schaden kam, und welche konkrete Maßnahme den Schaden verursachte zu beinhalten und schließlich ist der Schaden insbesondere mit zuverlässigen Beweisen zu belegen. Außerdem sind auch Nachweise über die erhaltenen Unterstützungen vorzulegen, sodass das Ministerium die Anspruchshöhe beurteilen kann.

Wird ein berechtigter und ordnungsgemäß nachgewiesener Anspruch des Antragsstellers nicht binnen sechs Monaten befriedigt, kann der Antragsteller vors Gericht gehen. Im Falle des Erfolgs wird dann der Staat verpflichtet die Kosten des Rechtsstreits zu ersetzen. Wenn der Staat dem Antrag nur zum Teil stattgibt, kann vor dem Gericht nur der restliche Teil geltend gemacht werden. Es ist zu erwarten, dass sich der Staat mit allen Mitteln wehren wird und dessen häufigster Einwand sein wird, dass der Schaden nicht hinreichend bewiesen wurde, dass nicht hinreichende Schritte gemacht wurden, den Schaden zu vermeiden oder zu mildern, oder dass der Antragsteller nicht alle bestehenden Kompensationen in Anspruch nahm.

Es ist hervorzuheben, dass gemäß dem antiepidemischen Gesetz nur der auf dessen Grundlage entstandene Schaden zu ersetzen ist. Gemäß diesem Gesetz kann nicht rückwirkend der Ersatz für die in den vorherigen Pandemiewellen verursachten Schäden beantragt werden, auch nicht der Schaden auf Grund der bisherigen Maßnahmen, die auf Grund der von der Regierung ausgerufenen Notstandes ergriffen wurden (jedoch mal sehen, wie das Verfassungsgericht den jetzigen Notstand beurteilt). Für den durch die bisherigen Regierungskrisenmaßnahmen verursachten Schaden gilt das Krisengesetz und die allgemeine Schadenhaftung des Staats.

Wünschen Sie eine Beurteilung, ob Ihnen ein Schaden und in welcher Höhe entstanden ist und ob Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Štěpán Kleček, Filip Lukačovič