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Ab 01.07.2021 ändern sich die Regeln im Umsatzsteuerbereich vor allem für den Warenverkauf an Endkun

Ab 01.07.2021 ändern sich die Regeln im Umsatzsteuerbereich vor allem für den Warenverkauf an Endkun

Im Falle, dass Sie Ware in andere EU-Mitgliedsstaaten (nachfolgend „aEU-MS“) an Endkunden (B2C) senden, können Sie sich darauf freuen, dass Sie ab 01.07.2021 höchstwahrscheinlich die dortige MwSt-Registrierung nicht mehr benötigen werden.  

Neu können Sie die gesamte Mehrwertsteuer in Tschechien in der Anwendung One-Stop-Shop („OSS“) oder Import-One-Stop-Shop („IOSS“) melden. Wahrscheinlich ahnt niemand, warum es von der tschechischen Steuerverwaltung ab und zu als „Sondermodus einer Verwaltungsstelle“ bezeichnet wird.  

Die Meldungen über OSS und IOSS sind freiwillig, Sie können weiterhin zur MwSt in allen aEU-MS registriert sein und die dortigen MwSt-Meldungen abgeben und die MwSt nach den Regeln des jeweiligen aEU-MS abführen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Falle, dass Sie sich nicht für OSS registrieren, die Lieferschwellengrenzen für die Pflichtregistrierung in aEU-MS entfallen, an die wir gewohnt waren. Neu gilt dann eine einheitliche Schwelle von 10 TEUR als Summe für alle Verkäufe in aEU-MS. Die Erreichung der Schwelle wird bereits separat für 2020 und separat seit dem 01.01.2021 beurteilt. In der Praxis wird es heißen, dass wenn Sie im Juli beginnen Ware in einen neuen aEU-MS zu verkaufen, es sehr wahrscheinlich ist, dass Sie sich in dem jeweiligen aEU-MS zur MwSt registrieren und die dortige MwSt gleich ab der ersten Transaktion abführen müssen.  Wir weisen darauf hin, dass es nicht möglich sein wird, die MwSt-Abführung aus den Verkäufen in aEU-MS und über OSS zu kombinieren. Entweder führen Sie die MwSt aus allen Verkäufen über OSS oder individuell in jedem aEU-MS ab, in den Sie Ware an Endkunden senden.

Ab Juli dieses Jahres werden auch die neuen europäischen Regeln für Fernverkäufe (Warensendungen) und Erbringung von gewählten Dienstleistungen an Endkunden wirksam. Wir weisen darauf hin, dass die Regeln auch unter der realen Voraussetzung gelten werden, dass man es nicht schafft die Durchführungslegislative in das tschechische UStG umzusetzen. Seit dem 01.04.2021 können Sie sich elektronisch für OSS (EU-Modus) oder für IOSS über das Steuerportal der Finanzverwaltung registrieren.

OSS ist insbesondere in dem Fall zu nutzen, wenn Sie Waren verkaufen, die sich bereits innerhalb der EU befinden. IOSS ist nur für Waren unter 150 EUR zu nutzen, die direkt an europäische Endkunden aus Drittstaaten (z. B. China) verkauft werden.

Für OSS gilt ein vierteljährlicher Besteuerungszeitraum, für IOSS monatlicher. Die MwSt aus allen Verkäufen in aEU-MS sind für den jeweiligen Zeitraum in einer Steuererklärung zu melden, die an das Finanzamt für die Südmährische Region einzureichen ist. Der End-MwSt-Betrag ist in EUR zu entrichten. Tschechien überweist dann die MwSt an die einzelnen aEU-MS.

Im Falle, wenn Sie an Endkunden aus der EU Waren unter 150 EUR z. B. aus China durch eine elektronische Schnittstelle (nachfolgend „eS“, z. B. Amazon) verkaufen werden, geht die Pflicht die Verkäufe in IOSS zu melden auf die eS. Wenn die eS für IOSS nicht registriert ist, führt die MwSt in den meisten Fällen der Kunde in aEU-MS ab.  

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass ab 01.07.2021 die sog. geringwertigen Waren, die an einen Empfänger in der EU aus Drittstaaten gesandt werden, nicht mehr von den Einfuhrabgaben befreit sind. In Tschechien gab es die 22-EUR-Freigrenze. In der Praxis heißt es, dass aus jeder Sendung aus Drittstaaten MwSt abgeführt werden muss. Bei Sendungen bis 150 EUR führt die MwSt Ihre Gesellschaft oder die eS über IOSS ab; wird die MwSt über IOSS nicht abgeführt, wird sie meistens dem Endkunden berechnet.

Sollten Sie sich für das Thema interessieren und möchten Sie mehrere Einzelheiten erfahren, laden wir Sie zum Seminar ein, das am 04.06.2021 stattfindet – mehr Informationen hier.