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Das Funktionieren der "alten" Informationsboxen nach dem 01.03.2022

Das Funktionieren der "alten" Informationsboxen nach dem 01.03.2022

In der September-Ausgabe des Newsletters stellten wir das Portal MEINE STEUERN vor, dessen Bestandteil auch das sog. Online-Finanzamt und die neue Steuerinformationsbox (SIB+) sind. Diese modernisierte Version der Steuerbox soll Vereinfachung, Beschleunigung und einen höheren Komfort der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung bringen.

Die ursprüngliche Steuerinformationsbox wurde den Steuerpflichtigen zum ersten Mal im Jahre 2008 zugänglich gemacht. Für den Zutritt in die Box war es nötig der Steuerverwaltung einen Antrag auf Errichtung (falls sie nicht kraft Gesetzes errichtet wurde) zu stellen und danach eine Anmeldung zur Einsicht bzw. auch eine Vollmacht vorzulegen. Dadurch wurde die Einsicht in die Box auch dem Vertreter des Steuersubjekts ermöglicht, der berechtigt war das Steuersubjekt bei der Steuerverwaltung im unbeschränkten Umfang zu vertreten, oder der zum Zutritt in die SIB bevollmächtigt wurde. Zusammen mit der Inbetriebnahme des Portals MEINE STEUERN und SIB+ war es nach dem 04.02.2021 nicht möglich neue Anträge auf die Errichtung der alten SIB zu stellen. Es war jedoch möglich in die vor diesem Datum errichteten SIB sich auch weiterhin einzuloggen und Gebrauch von deren Dienstleistungen zu machen. Der Übergangszeitraum, in dem es möglich war beide Arten der Boxen zu nutzen, sollte zum 28.02.2022 enden, da die alten SIB abgeschafft werden sollten.

Mit dem wachsenden Sicherheitsbedarf unterscheidet sich nämlich neben den angebotenen Dienstleistungen bedeutend auch die Weise des Einloggens in die SIB+. Das Steuersubjekt hat nun drei Möglichkeiten des Einloggens zur Wahl:

  1. durch „Bürgeridentität“
  2. durchs Einloggen in die Databox
  3. durch die Eingabe der von der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik zugeteilten Zutrittsdaten.

Die meisten Möglichkeiten des Einloggens in die SIB+ bietet die „Bürgeridentität“ an. Durch das Portal der Nationalstelle für die Identifikation und Authentisierung ist die Überprüfung der Identität zwischen dem Identitätsgewährenden und dem Dienstleistungserbringer ermöglicht. Zum Nachweis der Identität online dienen diverse Identifikationsmittel, deren Gewährenden eine Zulassung erteilt wurde und die an die Nationalstelle angeschlossen sind. Dazu gehören zum Beispiel der elektronische Personalausweis mit dem Chip, die Dienstleistung Meine ID, der mobile Schlüssel von E-Government oder die häufig verwendete Bankidentität.

Juristische Personen loggen sich in die SIB+ nicht direkt ein, sondern durch ihr Leitungsorgan, also durch natürliche Personen, deren Identität überprüfbar ist. Für tschechische natürliche Personen und Unternehmen, deren Leitungsorgane durch tschechische Bürger gebildet sind, bietet sich daher eine ziemlich breite Skala von Möglichkeiten an, sich in die neue SIB+ anzumelden und sie aktiv zu nutzen. Wie bereits in der vorherigen Ausgabe unseres Newsletters erwähnt wurde, ausländische Subjekte haben ein Problem mit dem Anmelden, da sie sich über „Bürgeridentität“ nur ziemlich beschränkt einloggen können. Den ausländischen Geschäftsführern und ausländischen natürlichen Personen, die sich in die SIB+ anmelden möchten, bleibt dann nur die einzige Variante üblich, nämlich ihre Zutrittsdaten in die SIB+ bei der Finanzverwaltung zu beantragen. Diese Variante bringt aber die Notwendigkeit mit sich, persönlich das Finanzamt zu besuchen, wo die Identität des Antragsstellers überprüft wird.

Als Reaktion auf diese, für eine Reihe von Personen beschränkende, Maßnahme, veranlasste die Steuerberaterkammer bei der Finanzverwaltung die Stellung eines Antrags auf die Verlängerung des Zutritts in die alten Steuerinformationsboxen bis zu dem Zeitpunkt, bis die Funktionen von SIB+ erweitert werden, bzw. der Zutritt den ausländischen Personen auf eine andere Art und Weise ermöglicht wird.  Laut der Generalfinanzdirektion kommt aber eine außerordentliche Verlängerung des Zutritts in die alten SIB nicht in Frage, da sich die Beendigung der alten Boxen zum 28.02.2022 direkt aus den Übergangsbestimmungen zur Novelle der Abgabenordnung ergibt. Stattdessen wird aber die Finanzverwaltung nach der Beendigung der alten SIB den Dienst „Einsicht in ausgewählte Angaben“ gewähren, wodurch ausgewählte Informationen aus den persönlichen Steuerkonten und Akten der Steuersubjekte beim Finanzamt erteilt werden. Der Dienst wird an Steuersubjekte gewährt, die auf Grund der Anmeldung zur Einsicht in die Steuerbox die Möglichkeit in die alte Steuerbox Einsicht zu nehmen hatten, aber nicht mehr den Vertretern der Steuersubjekte, die dazu auf Grund einer Vollmacht bevollmächtigt waren. Der Dienst wird nicht durch das Portal EPO, wie die ursprüngliche SIB, gewährt, sondern durch die Anmeldung auf den Seiten mojedane.cz. Laut der Generalfinanzdirektion wird der Dienst „Einsicht in die ausgewählten Angaben“ für höchstens 9 Monate nach deren Inbetriebnahme zugänglich, je nach der vorgesehenen Erweiterung der Zutrittsmöglichkeiten in die SIB+.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne zu unserer Online-Schulung die Neue Steuerinformationsbox PL (SIB+) einladen, die am 27. April stattfindet. In der Schulung  werden von unseren Kollegen die erweiterten Eigenschaften der sich stets entwickelnden Anwendung SIB+, deren neue Funktionen, aber hauptsächlich unsere realen Erfahrungen und Empfehlungen auf Grund der praktischen Erfahrungen vorgestellt.