Beurteilung von Geschäftstransaktionen als ein Ganzes

Beurteilung von Geschäftstransaktionen als ein Ganzes

Oft kommt es zur Debatte über bestimmte komplexe Transaktionen und den Gedanken, ob diese Transaktionen als ein Ganzes zu beurteilen sind, oder es geeigneter ist die Transaktionen in mehrere Teilverträge zu teilen. Neulich gelangte ein ähnlicher Fall bis vor das Oberste Verwaltungsgericht. In dem Fall wurde zwar ein Betrag nachbemessen, bzw. der Anspruch auf den Vorsteueranspruch beim Käufer wurde nicht akzeptiert, allerdings können die Schlüsse sicherlich verallgemeinert und z.B. auf die Körperschaftssteuer angewandt werden. In dem Fall ging es darum, dass mehrere Verträge abgeschlossen wurden, die von der Steuerverwaltung als eine Geschäftstransaktion, als Verkauf eines Unternehmens beurteilt wurden. Da aus Sicht des UStG der Unternehmensverkauf steuerfrei ist, wurde der Vorsteueranspruch beim Käufer nicht akzeptiert, der den Vorsteueranspruch aus einem Kaufvertrag über Maschinen geltend machte. Die Steuerverwaltung stufte jedoch den gegenständlichen Vertrag als eine Teiltransaktion des Unternehmensverkaufs ein. Dem Käufer half auch nicht das Argument, dass der Verkäufer die USt ordnungsgemäß auswies und entrichtete.

Wie ich bereits am Anfang erwähnte, betraf der Fall die Umsatzsteuer, dennoch gilt es auch Aufmerksamkeit den Fallstricken bei anderen Steuerarten zu schenken. Laut dem Körperschaftssteuergesetz wird ebenfalls ziemlich unterschiedlich im Falle eines transparenten Unternehmensverkaufs verfahren, als wenn die Transaktion verborgen in mehrere Vertragsvereinbarungen zerkleinert wird. Es sollte daher umsichtig gehandelt werden und ähnliche bedeutende Geschäfte, die als Gesamtheit mehrere Vermögensgegenstände und Rechte umfassen, sollten auch mit Rechtsberatern besprochen werden.