Financial Assistance im Zusammenhang mit Akquisitionen

Financial Assistance im Zusammenhang mit Akquisitionen

Nach der Wirtschaftsabkühlung 2020 boomt der Akquisitionsmarkt wieder und auch künftig wird Wachstum erwartet. Im Zusammenhang mit Akquisitionen, vorwiegend Immobilienprojekte, regelt das Handelskorporationsgesetz das Institut mit dem Namen Financial Assistance. Bereits vor Beginn des Akquisitionsprozesses ist es nötig mit der Einbeziehung der Finance Assistance zu rechnen und die Struktur der Transaktion anzupassen.

Abgrenzung der Financial Assistance

Die gesetzliche Regelung der Finance Assistance in der tschechischen Rechtsordnung geht von der europäischen Richtlinie aus, die einige Fragen des Gesellschaftsrechts regelt und im Handelskorporationsgesetz geregelt ist.

Unter der Financial Assistance wird der Fall verstanden, wenn eine Gesellschaft, die der Gegenstand der Akquisition ist, zu Gunsten des Käufers einen bestimmten Vorschuss leistet, ein Darlehen oder einen Kredit oder Sicherheit gewährt, die zwecks des Erwerbs des Anteils an der Gesellschaft gewährt wird. Das Wesen der Financial Assistance ist es, dass der Käufer ein Vertragsverhältnis mit Gesellschaftern der Zielgesellschaft eingeht, deren Anteile er erwerben will. Die Zielgesellschaft gewährt dann für diese Transaktion entweder direkt Finanzmittel, oder eine bestimmte Sicherheitsform.

In der Praxis beschränken sich die Fälle der Gewährung der Financial Assistance in der Regel auf die Gewährung von Sicherheiten. Relevant ist die Problematik der Financial Assistance insbesondere bei Akquisitionen von Immobiliengesellschaften.

Ein anschauliches Beispiel kann die Transaktion sein, bei der der Käufer einen Anteil an der Gesellschaft erwirbt, deren einziges bedeutendes Wirtschaftsgut eine bestimmte Immobilie ist.  Üblicherweise werden solche Geschäfte durch Bankkredite finanziert. Eine erforderliche Bedingung für die Kreditinanspruchnahme ist die Entstehung des Pfandrechts an der Immobilie. Der Käufer muss so im Zusammenwirken mit der Zielgesellschaft sichern, dass diese Gesellschaft mit der Bank einen Pfandvertrag abschließt und die Eintragung des Pfandrechts ins Grundbuch vornimmt. Die Bestellung des Pfandrechts stellt in so einem Fall die Financial Assistance dar, die einer Reihe von formellen gesetzlichen Regeln unterliegt.

Das oben Genannte kann im Falle der Akquisitionen von Immobilien anhand des nachstehen Schemas dargestellt werden:

akvizice DE

Allgemeine Bedingungen für Gewährung der Financial Assistance

Die Gewährung der Financial Assistance war von der früheren Rechtsregelung untersagt. Die jetzige Rechtsregelung verbietet die Financial Assistance nicht, aber bindet sie durch eine Reihe von Regeln ein.

Eine allgemeine Regel lautet, dass die Gesellschaft durch die Gewährung der Financial Assistance nicht ins Insolvenzverfahren geraten darf, sowohl in Form der Zahlungsunfähigkeit als auch in Form der Überschuldung. 

Die Regeln für die Financial Assistance für Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterscheiden sich von den Regeln für Aktiengesellschaften.  

Financial Assistance – Spezifika einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann die Financial Assistance gewähren, sofern der Geschäftsführer der Gesellschaft einen schriftlichen Bericht erstellt, in dem die Bedingungen der Assistance spezifiziert sowie die Risiken und Vorteile für die Gesellschaft genannt sind.

Eine weitere Bedingung ist, dass die Financial Assistance unter gerechten Bedingungen (insbesondere Marktzinshöhe, dem Kreditbetrag angemessene Sicherheitshöhe u. ä.) gewährt wird.

Die Gewährung der Financial Assistance beschließen die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung.

Financial Assistance – Spezifika einer Aktiengesellschaft

Die Regelung der Financial Assistance im Falle einer Aktiengesellschaft ist im Vergleich zu den Regeln für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung robuster und komplexer.

Die Bedingungen für die Gewährung der Financial Assistance sind wie folgt:

a. Financial Assistance wird unter gerechten Bedingungen gewährt (hier gilt dieselbe Regel wie bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung);

b. Das Leitungsorgan überprüft die finanzielle Tauglichkeit der Person, der die Financial Assistance gewährt wird;

c. Das Leitungsorgan erstellt einen schriftlichen Bericht, der beinhaltet:

                 a. Sachliche Begründung der Financial Assistance;

                 b. Bedingungen, unter denen die Assistance gewährt wird;

                 c. Gründe, warum die Financial Assistance im Interesse der Gesellschaft ist;

                 d. Schlüsse über die finanzielle Tauglichkeit der Person, der die Assistance gewährt wird;

d. Die Gewährung der Financial Assistance führt nicht zur Eigenkapitalsenkung unter das gezeichnete um Fonds erhöhte Grundkapital, die gemäß dem Gesetz oder der Satzung nicht unter Aktionäre verteilt werden können;

e. Die Gesellschaft bildet Sonderrücklage in Höhe der gewährten Financial Assistance.

 

Die Gewährung der Financial Assistance beschließt ähnlich wie bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Hauptversammlung.

Die Financial Assistance ist für Aktiengesellschaften zumindest aus dem Grund problematisch, da die Aktiengesellschaft verpflichtet ist eine Sonderrücklage in Höhe der gewährten Financial Assistance zu bilden, was die praktische Verwendung ziemlich hemmt. Nur wenige Gesellschaften haben eine ausreichende Liquidität für die Bildung dieser Rücklage. Dies gilt insbesondere dann, wenn das bedeutende Wirtschaftsgut eine bestimmte Immobilie ist.

Andere Art der Akquisition ohne Financial Assistance

Die Financial Assistance selbst stellt eine mögliche Komplikation für die Akquisitionstransaktion dar, mit der Zeit- und Organisationsaufwand verbunden ist.  Im Falle von Aktiengesellschaften sind dann die Regeln für die Financial Assistance so streng, dass sie deren Verwendung für viele Gesellschaften praktisch unmöglich machen.

Ein ähnliches Ergebnis kann auf dem Wege der Umsetzung der Transaktion durch Asset Deal – einen direkten Immobilienkauf, Unternehmenskauf oder Kauf eines Unternehmensteiles erreicht werden.

Insbesondere im Falle von Aktiengesellschaften ist es dann angebracht die Änderung der Rechtsform in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bzw. den Gebrauch komplizierterer Akquisitionsschemen in Erwägung zu ziehen.

Praktische Empfehlung

Financial Assistance hat ihre formellen Regeln, die es einzuhalten gilt. Es ist angebracht bereits vor der Strukturierung der Transaktion selbst daran zu denken und zu überprüfen, ob im Laufe der Akquisition die Merkmale der Financial Assistance erfüllt werden. Die Tatsache, ob bei der Akquisition Financial Assistance gewährt wird, bedingt deren Grundzeitplan, Art deren Umsetzung und ebenfalls etwaige Steuerauswirkungen.