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Orientieren Sie sich im Bereich Nachhaltigkeit und gewinnen Sie einen Vorsprung

Orientieren Sie sich im Bereich Nachhaltigkeit und gewinnen Sie einen Vorsprung

Europäischer Grüner Deal, Fit for 55, Taxonomie, CSRD, CO2-Fußabdruck, ESG… Das sind nur ein paar der neuen Begriffe, die beginnen die Business-Welt zu verändern. Möchten Sie erfahren, wie dieser neuer Ansatz Ihr Unternehmen beeinflussen wird? Wir haben für Sie eine Übersicht des Wichtigsten aus dem Thema Nachhaltigkeit vorbereitet.

 

Was bedeutet ESG

Einer der neuen Begriffe ist ESG. Es handelt sich um einen Rahmen, der den Bereich Umwelt („E“), Soziales („S“) und Unternehmensführung („G“) verbindet. Er bringt ein komplexes Konzept für ein verantwortliches unternehmerisches Handeln und Investment. ESG bedeutet eine weitere Verschiebung der Unternehmungsführung in Richtung Ethiksicht und eine noch größere Werteverlagerung auf deren Auswirkungen. Dieser Ansatz und die damit zusammenhängenden Standards sind auch im hohen Maß der Ausgangspunkt für die neue EU-Gesetzgebung im Bereich Nachhaltigkeit.

Die Gesetzgebung ist jedoch nicht der einzige Urheber von Änderungen. Immer mehr sind es die Kunden selbst, die sich Veränderungen erzwingen. Beispielsweise sei für mehr als eine Hälfte der tschechischen Bürger die soziale Verantwortung von Unternehmen wichtig und könne auch ihr Kaufentscheiden beeinflussen (Ipsos, 2020). Sogar bis zu 65 % der Tschechen seien bereit mehr für ein sozial verantwortliches Produkt zu bezahlen.

Die Unternehmen haben heutzutage immer mehr mit der Gewinnung von neuen talentierten Mitarbeitern und der Erhaltung vom bestehenden Personal zu kämpfen.  Auch hier kann ESG eine bedeutende Gelegenheit sein. Für bis zu 78 % Menschen sei es nämlich wichtig, ob ihr Arbeitgeber sozial verantwortlich handle (Ipsos, 2019). Noch wichtiger gilt dies für die Nachfolgegeneration Z – bei Menschen mit einem Hochschulabschluss nämlich für bis zu 94 %.

 

Umwelt (Environment, „E“)

Was verbirgt sich also konkret hinter den einzelnen Buchstaben der Abkürzung ESG? „E“ steht für Environment, also Umwelt und umfasst gesetzliche Anforderungen, wie über die Auswirkungen auf die Umwelt und die sich daraus ergebenden Risiken zu berichten ist. Es betrifft insbesondere Informationen bezüglich Milderung des Klimawandels oder der Anpassung an den Klimawandel, der Abfallentsorgung oder der Unterstützung von Biodiversität.  

 

Ermittlung des CO2-Fußabdrucks

Ein wichtiger Teil dieses Bereichs ist auch die Berichterstattung über den Fußabdruck des Unternehmens, Produkts oder der Dienstleistung. Der Fußabdruck drückt die Menge der Treibhausgase aus, die wir im Zusammenhang mit alltäglichen Aktivitäten produzieren. Es geht zum Beispiel um die Verbrennung von fossilen Brennstoffen für die Strom- und Wärmeerzeugung oder im Verkehr. Für Zwecke der Ermittlung und Folgemaßnahmen werden die Emissionen in der Regel danach unterteilt, inwieweit das Unternehmen selbst deren Produktion beeinflussen kann.  

Rahmen 1 – direkte CO2-Emissionen

Es handelt sich um Aktivitäten, die unter das jeweilige Unternehmen fallen und von diesem kontrolliert werden, bei denen Emissionen direkt in die Luft aussteigen. Sie umfassen beispielsweise Emissionen aus Heizkesseln oder Generatoren, in denen fossile Brennstoffe im Unternehmen verbrannt werden, Emissionen aus den vom Unternehmen besessenen mobilen Quellen (z.B. Autos) oder Emissionen aus industriellen Verfahren, Emissionen aus Abfallentsorgung oder Firmenabwasserbehandlungsanlagen.

Rahmen 2 – indirekte CO2-Emissionen aus Energien

Es geht um Emissionen, die mit dem Verbrauch der bezogenen Energien (Strom, Wärme, Dampf oder Kühlung) zusammenhängen, die nicht direkt im Unternehmen entstehen, aber Folge der Aktivitäten des Unternehmens sind. Es sind indirekte Emissionen aus den Quellen, die vom Unternehmen nicht direkt kontrolliert werden, trotzdem aber auf deren Menge einen bedeutenden Einfluss ausüben.

Rahmen 3 – weitere indirekte CO2-Emissionen

Es geht um Emissionen, die die Folge der Tätigkeiten des Unternehmens sind und die aus den Quellen außerhalb der Kontrolle oder Besitz des Unternehmens liegen, aber die nicht als Rahmen 2 klassifiziert sind. Sie umfassen z. B. Fluggeschäftsreisen, Abfallentsorgung in Mülldeponien, Materialeinkauf- und Transport von Dritten u. ä.  

              Verhinderung des Klimawandels

  • Wärmedämmung
  • Energieeffiziente Geräte
  • Günstigere technologische Verfahren
  • Einsatz von Solarsystemen
  • Fuhrparkwechsel

Beispiele der infolge der Auswertung des CO2-Fußabdrucks ergriffenen Maßnahmen

 

Soziales (social, „S“)

Das Soziale umfasst gesetzliche Anforderungen, die definieren, wie über die Auswirkungen auf Menschen und die sich daraus ergebenden Risiken im Rahmen des „Ökosystems“ des Unternehmens zu berichten ist. Es umfasst Bereiche wie Chancengleichheit, Arbeitsschutz, Menschenrechte oder Datenschutz.  

                          Mitarbeiter

  • Zufriedenheitsuntersuchung
  • Managementschulungen
  • Maßnahmen zur harmonischen Gestaltung des Berufs- und Privatlebens
  • Überprüfung des Vergütungssystems
  • Überprüfung von Arbeitsverfahren aus Sicht des Arbeitsschutzes

Beispiele der Maßnahmen zur Senkung des Mitarbeiterfluktuationsrisikos

 

Unternehmensführung (governance, „G“)

Das Teilgebiet Unternehmensführung umfasst gesetzliche Anforderungen, die definieren wie über die Nachhaltigkeit zu berichten ist. Es werden Kriterien festgelegt für die Berichterstattung bezüglich der Zusammensetzung der obersten Organe der Gesellschaft oder Verfahren zur Vorbeugung und Entdeckung vom korrupten oder nicht ethischen Handeln.

                           Compliance

  • Errichtung einer Ethik-Hotline (Whistleblowing-App und Hinweisgeberschutz)
  • Schulungen für die Geschäftsleitung im Bereich Strafmündigkeit juristischer Personen

Beispiele der Maßnahmen für die Entdeckung von Betrügen oder eines anderen unethischen Handelns

 

„Grüne“ EU-Gesetzgebung in Überblick

Europäischer Grüner Deal

Zu den Hauptgründern der Änderungen gehört selbstverständlich die Gesetzgebung. Der Bereich Nachhaltigkeit erfuhr in der letzten Zeit große Veränderungen, was die Orientierung in neuen Regeln erschwert.

Das wohl am meisten debattierte Dokument ist der Europäische Grüne Deal. Es ist die Gesamtheit politischer Initiativen der Europäischen Kommission, deren Hauptziel es ist, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird. Der Europäische Grüne Deal hat einen verbindlichen Rahmen einzuhalten, der zur Senkung von Treibhausemissionen in der EU im Vergleich zu 1990 um 55 % bis 2030 führen soll. Das zweite Ziel des Projekts ist die langfristig nachhaltige Umwandlung der europäischen Wirtschaft.  

Einer der bedeutenden Initiativen ist das Paket Fit for 55, das neue Regeln im Bereich Klima, Energetik und Verkehr einführt.  Im Anschluss an den Europäischen Grünen Deal werden die bisherigen Rechtsvorschriften so revidiert, dass die erwähnten ambitionierten Ziele erreicht werden können.  Das Paket beinhaltet zum Beispiel ein System für Emissionshandel, Ziele der EU-Staaten im Bereich Emissionssenkung, Emissionsnormen für PKWs und Transporter, Energiebesteuerung oder Kohlenstoffausgleichsmechanismus an den Grenzen der EU.

 

EU-Taxonomie und nachhaltige Finanzen

Die EU-Taxonomie ist ein gemeinsames europäisches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Aktivitäten. Sie soll die Transparenz im Bereich der Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten von Unternehmen auf die Umwelt stärken. Sie wird einen Einfluss auf den Zugang der Firmen zu Finanzen haben, egal ob aus Sicht der Einräumung von Investitionen, Krediten oder Fördermitteln.

Die Taxonomie definiert sechs Umweltziele. Eine Geschäftstätigkeit gilt als nachhaltig, sofern sie mit mindestens einem von sechs Umweltzielen der EU in Einklang steht, ohne eines oder mehrere andere Umweltziele zu beeinträchtigen. Zu den o.a. Zielen gehören:

1. Verhinderung des Klimawandels
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, einschließlich Abfallvorbeugung und Abfallentsorgung
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

 

CSRD oder Neuerungen in Berichterstattung

Die EU-Kommission legte einen Entwurf der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor, die die Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ändert. Der Umfang der Anforderungen der bisherigen Rechtsvorschriften wird bedeutend ausgeweitet und das ESG-Berichterstattung eingestellt. Zu den Neuerungen zählen insbesondere folgende:

  • Ausweitung der Berichtspflicht auf einen viel breiteren Kreis der Gesellschaften:  auf alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und dem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR, bzw. Unternehmen mit der Jahresbilanzsumme über 43 Mio. EUR jährlich oder die an der Börse gelisteten Unternehmen;
  • führt ausführlichere Anforderungen an die Berichterstattung nach den von der EU definierten Standarden ein;
  • nicht-finanzielle Berichterstattung unterliegt neu der Pflichtprüfung.

Es wird davon ausgegangen, dass die Richtlinie in die tschechische Rechtsordnung bis Ende 2022 überführt wird und die neuen Pflichten ab 2023 gelten werden.

 

Was ist Schritt für Schritt zu tun

Der erste Schritt ist die Gewinnung von Informationen bezüglich der neuen Regeln und vorbereiteten Änderungen. Im Anschluss daran empfehlen wir das Bewusstsein über ESG in Ihrem Unternehmen zu vergrößern und bei den nächsten Schritten gewünschter Veränderung zu helfen. Eines unserer vorbereiteten Seminare kann Ihnen dabei behilflich sein.

Verfügen Sie über die erforderlichen Informationen, können Sie bestimmen, welche ESG-Bereiche für Sie wichtig sind, egal ob aus Sicht der Risiken, Stakeholders oder der neuen Gesetzgebung. Diese kann Sie auch indirekt betreffen – z. B. wenn Sie Bestandteil der Lieferkette eines größeren (oder ausländischen) Unternehmens sind oder Sie denken über den Einritt eines Schlüsselinvestoren nach oder benötigen einen Kredit. Die neuen Anforderungen werden auch die Bedingungen für Förderprogramme oder öffentliche staatliche Ausschreibungen beeinflussen.   

Gehen Sie Ihre bisherige Nachhaltigkeitsstrategie und Firmenverfahren aus ESG-Sicht durch. Werten Sie die festgestellten Risiken, Mängel und Gelegenheiten aus und überlegen Sie, welche Schritte zur Verbesserung nötig sind. Der Bestandteil dieser Analyse kann auch die Ermittlung des Kohlendioxid-Fußabdrucks und die Beurteilung der Möglichkeiten deren Senkung sein.  

Bereiten Sie einen Aktionsmaßnahmenplan für die Verbesserung der Firmenverfahren aus ESG-Sicht vor. Verfolgen Sie Fortschritte und teilen Sie diese mit betroffenen Parteien.   

Gerne stellen wir Ihnen Möglichkeiten vor, wie Sie in Ihrem Unternehmen eine größere Nachhaltigkeit erreichen können. Wenden Sie sich an uns und wir werden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Unternehmen finden.