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Wann ist es nötig eine nachträgliche Umsatzsteuererklärung abzugeben und wann genügt die ordentliche

Wann ist es nötig eine nachträgliche Umsatzsteuererklärung abzugeben und wann genügt die ordentliche

Wir befinden uns im Zeitraum der Erstellung von Jahresabschlüssen. Diese Zeit ist nicht nur durch konsequentes Nachweisen und konsequente Überprüfung der Bilanzsalden geprägt, sondern auch durch das Bestreben offene Geschäftsvorfälle abzuschließen. Das Ergebnis sind verschiedene Gutschriften, Bonusse, spät genehmigte Eingangsrechnungen, die in der USt-Erklärung zu berücksichtigen sind. Ist es möglich alles in der ordentlichen Steuererklärung auszuweisen, oder ist es dagegen nötig eine nachträgliche Steuererklärung abzugeben? Gehen wir ein paar Fälle durch.

 

1. Korrektur des Steuersatzes führt stets zur nachträglichen Steuererklärung

Ein Steuerpflichtiger erhielt am 7. Februar die Rechnung für Januar mit dem Regelsatz von 21 %, aber war davon überzeugt, dass der richtige Satz 15 % ist. Nach ein paar Wochen konnte er den Lieferanten überzeugen, dass er Recht hat und der Lieferant stellte eine berichtigte Rechnung für die Differenz der Umsatzsteuersätze aus. Der Aussteller ist berechtigt von der Steuerbehörde die Rückerstattung des Differenzbetrags zu verlangen, aber nur auf Grund der Einreichung einer nachträglichen Steuererklärung für Januar. Der Empfänger muss nichts korrigieren, da auch wenn er eine Rechnung mit einem Satz von 21 % erhielt, muss er die USt nur in der richtigen Höhe erklären, d.h. entsprechend mit dem Satz von 15 %.

 

2. Der Vorsteueranspruch ist nur für 3 Jahre, aber Obacht ist auf den Koeffizienten zu geben

Empfängt der Steuerpflichtige eine Rechnung, bei der er nur einen Teilanspruch auf den Vorsteuerabzug hat, da er die empfangene Dienstleistung oder gekaufte Ware sowohl für die Tätigkeit nutzt, von der die USt abgeführt wird, als auch für die Tätigkeit, die vom Vorsteuerabzug befreit ist, ist der Zeitraum beschränkt, innerhalb dem er den Abzug geltend machen kann. Die Frist für den Anspruch auf den Vorsteuerabzug beträgt auch in diesem Fall drei Jahre, aber der Steuerpflichtige kann die USt nur in dem Jahr beanspruchen, in dem er die USt vom Einkauf zum ersten Mal in Anspruch nehmen konnte. So kann er im Februar nicht die Rechnung mit einem Teilabzug abziehen, die er im Dezember des Vorjahres erhielt. Für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs hat er eine nachträgliche Steuererklärung bis Dezember abzugeben.

 

3. Unterlassene Rechnung für innergemeinschaftliche Warenlieferung

Bei der Abstimmung der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten stellt der Steuerpflichtige im Februar fest, dass eine Dezemberrechnung für eine Warenlieferung aus Deutschland im Genehmigungsprozess hängen blieb und nicht in die Buchhaltungsabteilung gelangte. Das tschechische UStG ermöglicht es, dies ohne Sanktionen zu erklären und daher eine Rechnung für die innergemeinschaftliche Warenlieferung in der ordentlichen Steuererklärung mit Verspätung zu besteuern. Es ist auch in dem Fall möglich, wenn sich die Rechnung auf das Vorkalenderjahr bezieht, jedoch unter der Bedingung, dass der kaufende Steuerpflichtige bei dieser Rechnung einen vollständigen und keinen Teilvorsteueranspruch hat.

 

4. Gutschrift für die Änderung des Nettobetrags

Die Berichtigung des Nettobetrags ist eine separate steuerbare Leistung, und daher ist sie stets in der ordentlichen Steuererklärung für den Zeitraum auszuweisen, in dem die Tatsache eingetreten ist, die zur Änderung des Nettobetrags führte. Diese Tatsache kann beispielsweise der Tag der Vereinbarung über die Preissenkung, Tag der Rückgabe der erhaltenen Zahlung oder Genehmigung des Reorganisierungsplans, sein.

 

5. Änderung des Vorauszahlungskoeffizienten

Die Steuerpflichtigen, die ihre Abzüge mit einem Koeffizienten kürzen müssen, berechnen in der Steuererklärung für Dezember oder das 4. Quartal den Auseinandersetzungskoeffizienten. Diesen benutzen Sie dann im Folgejahr für die Vorauszahlungen. Erfolgt rückwirkend eine Änderung des Auseinandersetzungskoeffizienten des Vorjahres, muss der Steuerpflichtige im neuen Jahr anfangen den geänderten Koeffizienten zu benutzen ab dem Monat/Quartal, der/das auf die Bemessung des neuen Auseinandersetzungskoeffizienten folgt.