Die Packaging Regulation (PPWR) ist bereits in Kraft: Wissen Sie, welche Rolle Ihr Unternehmen spiel
Die Packaging Regulation (PPWR) ist bereits in Kraft: Wissen Sie, welche Rolle Ihr Unternehmen spiel
und ob Sie die Verpackungsdaten unter Kontrolle haben?
Wie Sie feststellen, welche Rolle Ihr Unternehmen nach der PPWR hat und welche Pflichten im Zusammenhang mit Verpackungen für Sie gelten
Welche Verpackungsdaten Unternehmen benötigen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen nachweisen zu können
Warum PFAS, Recyclingfähigkeit und Logistikverpackungen bereits heute berücksichtigt werden müssen – ebenso wie die Änderungen, die ab 2030 vollständig greifen werden
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar anwendbar. Für Unternehmen ist es jetzt entscheidend, nicht abzuwarten, sondern ihre eigenen Rollen zu bestimmen, Verpackungsströme zu erfassen und zu prüfen, ob sie über die Daten und Dokumentationen verfügen, mit denen die künftige Compliance tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Verpackungen entwickeln sich von einem rein operativen und abfallbezogenen Thema hin zu einem Bestandteil der Produkt-Compliance. Die PPWR regelt nicht nur, was mit Verpackungen nach ihrer Verwendung geschieht. Sie greift bereits in deren Gestaltung, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Kennzeichnung und Wiederverwendung ein und bestimmt auch, welche Nachweise für Verpackungen verfügbar sein müssen.
Dies ist insbesondere für Produktions- und Vertriebsunternehmen relevant. Häufig stellen sie Verpackungen nicht selbst her, sondern nutzen sie für ihre Produkte, importieren verpackte Waren, arbeiten mit Transportverpackungen oder verkaufen in mehrere EU-Mitgliedstaaten. Gerade hier zeigt sich, dass die größte Schwachstelle möglicherweise nicht in der Kenntnis der Rechtsvorschriften selbst liegt, sondern in einer unklaren Rolle innerhalb der Lieferkette und einer unzureichenden Datenbasis.
Warum es nicht ausreicht zu sagen: „Wir kaufen Verpackungen nur ein“
Die PPWR unterscheidet mehrere Rollen, die jeweils mit unterschiedlichen Pflichten verbunden sind. Hersteller von Verpackungen oder verpackten Produkten, Importeure, Händler, Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) oder Endvertreiber werden unterschiedlich beurteilt. Darüber hinaus kann ein Unternehmen bei verschiedenen Verpackungsströmen unterschiedliche Rollen einnehmen.Ein typisches Beispiel ist ein Unternehmen, das Verpackungen von einem europäischen Lieferanten bezieht, diese für eigene Produkte verwendet, einen Teil der Produktion in der Tschechischen Republik verkauft und einen weiteren Teil direkt an Kunden in anderen Mitgliedstaaten liefert.
Daher ist es sinnvoll, mit drei Fragen zu beginnen: Was ist die konkrete Verpackungseinheit, wer übernimmt in Bezug auf diese welche Rolle und wo wird die Verpackung oder das verpackte Produkt erstmals auf dem Markt bereitgestellt? Ohne diese Zuordnung lassen sich die konkreten Pflichten nicht zuverlässig bestimmen.
Was Unternehmen bereits heute beachten müssen und was als Nächstes kommt
Die PPWR trat im Februar 2025 in Kraft und seit dem 12. August 2026 ist der Großteil ihrer Bestimmungen unmittelbar anwendbar. Für das Entstehen der wesentlichen Pflichten muss daher nicht auf eine Umsetzung in tschechisches Recht gewartet werden. Nationale Rechtsvorschriften bleiben beispielsweise für Sanktionen, Register, EPR und die behördliche Aufsicht relevant, der grundlegende regulatorische Rahmen ergibt sich jedoch unmittelbar aus der europäischen Verordnung.| Meilenstein | Was Unternehmen daraus mitnehmen sollten |
|---|---|
| 12. 8. 2026 | Allgemeine Anwendbarkeit der PPWR. Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten PFAS-Beschränkungen; je nach Rolle werden außerdem Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung relevant. |
| 2027–2028 | Weitere operative und informationsbezogene Anforderungen treten schrittweise hinzu. In einigen Bereichen werden konkrete Fristen von Durchführungs- oder delegierten Rechtsakten der Kommission abhängen. |
| 2030 | Die wichtigste Welle der Änderungen: Design for Recycling und Recyclingklassen, Mindestanteile an recyceltem Kunststoff, Verpackungsminimierung, ausgewählte Wiederverwendungsziele, Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate und Anforderungen an den Leerraum. |
Daten werden zur praktischen Voraussetzung für Compliance
In vielen Unternehmen sind die relevanten Daten heute auf Einkauf, Produktion, Lager, Qualität, EPR-Reporting und Lieferanten verteilt. Manche Informationen befinden sich ausschließlich in technischen Datenblättern, andere im ERP-System, und ein Teil wird bislang überhaupt nicht systematisch erfasst.Für eine grundlegende Datenbereitschaft sollte ein Unternehmen mindestens Art und Ebene der Verpackung, Materialzusammensetzung und Gewicht der einzelnen Bestandteile, Verwendungszweck, Informationen zum Lebensmittelkontakt, Rezyklatanteil, Wiederverwendungs- oder Kompostierbarkeitsstatus, Lieferanten, Produktionsstandort, Lieferländer sowie die Verknüpfung mit technischer Dokumentation und Konformitätserklärung kennen.
Dabei geht es nicht um eine einmalige „Sammlung von Tabellen“. Die Daten müssen auch bei einem Wechsel des Lieferanten, Materials, Verpackungsdesigns oder Vertriebswegs aktuell gehalten werden können. Deshalb ist es wichtig, einen klaren Verantwortlichen für das Thema zu bestimmen und die PPWR mit bestehendem Change Management, Einkaufsspezifikationen und Stammdaten zu verknüpfen.
PFAS, Recyclingfähigkeit und Logistikverpackungen: drei Bereiche, die bereits jetzt angegangen werden sollten
1. Lebensmittelkontaktverpackungen und PFASSeit dem 12. August 2026 gelten spezifische PFAS-Grenzwerte für Verpackungen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Wenn ein Unternehmen solche Verpackungen herstellt, importiert oder in seinem Portfolio verwendet, sollte Klarheit über die Materialzusammensetzung und darüber bestehen, welche Nachweise vom Lieferanten eingeholt werden können.
2. Recyclingfähigkeit und zukünftiges Redesign
Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit sind nicht erst ab 2030 relevant. Ab 2030 wird die Bewertung jedoch deutlich strenger, und Verpackungen werden anhand konkreter Leistungsklassen beurteilt. Die praktische Frage lautet daher, welche Verpackungen einen langen Lebenszyklus haben, eine Freigabe durch Kunden erfordern oder technische Änderungen voraussetzen und deshalb frühzeitig angepasst werden müssen.
3. Transport- und Gruppenverpackungen
Die PPWR betrifft nicht nur Verpackungen, die der Endverbraucher sieht. Auch Transport- und Gruppenverpackungen, Paletten, Mehrwegbehälter, Boxen oder andere Logistikformate können erheblich betroffen sein. Für ausgewählte Verpackungsströme gelten ab 2030 Wiederverwendungsziele und Anforderungen zur Begrenzung des Leerraums. Da zahlreiche Ausnahmen bestehen, müssen der konkrete Verpackungsstrom, das Material und die Art der Nutzung jeweils individuell beurteilt werden.
Digitale Informationen: dasselbe Thema in der gesamten europäischen Regulierung
Die PPWR führt harmonisierte Kennzeichnungen und digital verfügbare Informationen ein und bestätigt damit einen breiteren Trend: Regulatorische Compliance stützt sich zunehmend auf strukturierte Produktdaten, deren Rückverfolgbarkeit und die Fähigkeit, diese innerhalb der Lieferkette auszutauschen.Die Batterieverordnung verdeutlicht diesen Trend sehr anschaulich durch den digitalen Batteriepass für ausgewählte Batteriekategorien. Für Unternehmen ist dies auch außerhalb des Batteriesektors eine wichtige Erfahrung: Wer heute keine klar strukturierten Produkt- und Materialdaten besitzt, wird zukünftige Anforderungen deutlich aufwendiger und kostenintensiver umsetzen müssen.
Wie anfangen: Statt eines umfangreichen Projekts mit einem Pilotprojekt starten
Für die meisten Unternehmen ist es nicht sinnvoll, als ersten Schritt das gesamte Verpackungsportfolio vollständig neu aufzubauen. Zweckmäßiger ist eine schnelle Analyse und ein Pilotprojekt anhand einer repräsentativen Auswahl von Verpackungen oder einer Produktlinie. Ziel ist es, die tatsächlichen Lücken zu identifizieren und festzustellen, welche Themen prioritär behandelt werden müssen.Das Jahr 2030 mag auf den ersten Blick noch weit entfernt erscheinen. Bei Verpackungen sind drei Jahre jedoch keine lange Zeit, wenn eine Änderung ein Redesign, Tests, Materialvalidierung, eine Anpassung von Lieferantenverträgen, Änderungen an Verpackungslinien oder neue Logistiklösungen erfordert. Deshalb ist es sinnvoll, zwischen Pflichten zu unterscheiden, die Unternehmen bereits heute erfüllen müssen, und Entscheidungen darüber, wo Investitionen mit längerer Vorlaufzeit vorbereitet werden sollten.