Liquidation als Mittel zur Auflösung einer Gesellschaft
Liquidation als Mittel zur Auflösung einer Gesellschaft
Warum die Liquidation nicht unbedingt die Folge eines gescheiterten Unternehmens sein muss, sondern eine übliche Form der geplanten Beendigung einer Gesellschaft darstellen kann
Welche Rolle der Liquidator im gesamten Prozess spielt und welche Pflichten und Verantwortlichkeiten mit seiner Funktion verbunden sind
Wie die Liquidation von der Vorbereitungsphase über die Abwicklung des Vermögens und die Befriedigung der Gläubiger bis zur endgültigen Löschung der Gesellschaft abläuft
Die Liquidation wird häufig mit unternehmerischem Misserfolg oder wirtschaftlichen Problemen einer Gesellschaft in Verbindung gebracht. In der Praxis kann sie jedoch eine völlig übliche und im Voraus geplante Form der Beendigung einer Gesellschaft darstellen, die ihren Zweck bereits erfüllt hat, innerhalb einer Unternehmensgruppe nicht mehr benötigt wird oder deren Fortbestand wirtschaftlich oder praktisch keinen Sinn mehr ergibt.
Die bloße Einstellung der unternehmerischen oder sonstigen Tätigkeit reicht für die Beendigung einer Gesellschaft jedoch nicht aus. Soll eine Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger erlöschen, müssen zunächst ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten, die Beziehungen zu ihren Gläubigern sowie weitere mit ihrer bisherigen Tätigkeit verbundene Angelegenheiten ordnungsgemäß abgewickelt werden. Genau diesem Zweck dient das Liquidationsverfahren.
Der konkrete Verlauf der Liquidation kann je nach Rechtsform der Gesellschaft, Struktur ihres Vermögens, bestehenden Verbindlichkeiten oder anderen besonderen Umständen erheblich variieren. Die Liquidation einer „leeren“ Gesellschaft ohne Vermögen und aktive Vertragsverhältnisse kann anders aussehen als die Liquidation einer Gesellschaft, die Immobilien und andere Vermögenswerte besitzt, die vor ihrer Beendigung angemessen abgewickelt werden müssen.
Neben der freiwilligen Auflösung einer Gesellschaft mit Liquidation sind der Vollständigkeit halber auch Fälle zu erwähnen, in denen ein Gericht über die Auflösung und Anordnung der Liquidation entscheidet. In gesetzlich vorgesehenen Fällen kann das Gericht dies auch von Amts wegen tun.
Zweck der Liquidation
Der Zweck der Liquidation besteht in erster Linie darin, das Vermögen der Gesellschaft festzustellen und abzuwickeln, die Gläubiger zu befriedigen und den Liquidationsüberschuss zu maximieren. Das Liquidationsverfahren soll sicherstellen, dass vor der Löschung der Gesellschaft aus dem öffentlichen Register und damit vor ihrem Erlöschen ihre Verbindlichkeiten ordnungsgemäß festgestellt und abgewickelt werden und die Gläubiger tatsächlich die Möglichkeit erhalten, ihre Forderungen geltend zu machen. Während der Liquidation muss der Liquidator zudem die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft im Blick behalten. Stellt er fest, dass sich die Gesellschaft in Insolvenz befindet, ist er verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.Der Schutz der Gläubiger stellt eine der grundlegenden Säulen des gesamten Liquidationsverfahrens dar. Mit dem Eintritt der Gesellschaft in die Liquidation ist sowohl eine Informationspflicht gegenüber den bekannten Gläubigern als auch die Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung verbunden, damit die Gläubiger ihre Forderungen rechtzeitig geltend machen können. Dieser Schutz spiegelt sich auch in weiteren Regeln der Liquidation wider. So darf beispielsweise der Liquidationsüberschuss nicht an die Gesellschafter oder Mitglieder der Gesellschaft verteilt werden, bevor die Rechte der Gläubiger in der gesetzlich vorgesehenen Weise abgewickelt worden sind.
Rolle des Liquidators
Der Liquidator spielt im Liquidationsverfahren eine zentrale Rolle. Mit dem Eintritt der Gesellschaft in die Liquidation gehen die Befugnisse des Leitungsorgans in dem Umfang auf ihn über, der zur Erfüllung des Liquidationszwecks erforderlich ist. Der Liquidator vertritt die Gesellschaft nach außen, stellt den Bestand ihres Vermögens und ihrer Verbindlichkeiten fest, informiert die Gläubiger, verwertet oder wickelt das Vermögen auf andere Weise ab, befriedigt die Gläubiger und bereitet die Unterlagen für die Verteilung eines etwaigen Liquidationsüberschusses vor. Bei der Ausübung seiner Funktion ist er verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, also loyal, informiert und im vertretbaren Interesse der zu liquidierenden Gesellschaft. Gleichzeitig ist sein Handlungsspielraum durch den Zweck der Liquidation begrenzt. Seine Aufgabe besteht nicht mehr darin, die unternehmerische oder sonstige Tätigkeit der Gesellschaft weiterzuentwickeln, sondern Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine ordnungsgemäße und transparente Abwicklung ihrer Verhältnisse und ihr anschließendes Erlöschen gerichtet sind.In der Praxis beendet der Liquidator beispielsweise bestehende Geschäftsbeziehungen, zieht Forderungen ein oder vertritt die Gesellschaft vor Gerichten, Verwaltungsbehörden und anderen Institutionen. Auch der Abschluss neuer Verträge ist nicht ausgeschlossen, sofern diese dem Zweck der Liquidation dienen. Typischerweise kann es sich dabei um Verträge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Vermögenswerten, der Archivierung von Unterlagen, der Buchführung oder anderen Tätigkeiten handeln, die für den ordnungsgemäßen Abschluss der Liquidation erforderlich sind.
Mit der Funktion des Liquidators ist zugleich ein erhebliches Maß an persönlicher Verantwortung verbunden. Der Liquidator ist dafür verantwortlich, dass die Liquidation im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird. Für die ordnungsgemäße Ausübung seiner Funktion haftet er in vergleichbarer Weise wie ein Mitglied des Leitungsorgans der Gesellschaft. Eine Verletzung seiner Pflichten kann nicht nur zu seiner Abberufung führen, sondern auch eine Verpflichtung zum Ersatz von Schäden oder anderen Nachteilen begründen, die der Gesellschaft, ihren Gläubigern oder anderen betroffenen Personen entstanden sind. Der Umfang der Pflichten und der Verantwortung des Liquidators stellt daher in der Praxis erhöhte Anforderungen an seine Fachkompetenz, Sorgfalt und Fähigkeit, den gesamten Prozess effektiv zu koordinieren.
Die Ausübung der Funktion des Liquidators ist grundsätzlich weder einem bestimmten Beruf vorbehalten noch an eine bestimmte fachliche Ausbildung gebunden. Aufgrund der rechtlichen, buchhalterischen und steuerlichen Komplexität des gesamten Verfahrens werden in der Praxis jedoch häufig Personen mit entsprechender Fachkompetenz zu Liquidatoren bestellt, beispielsweise Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater oder andere Personen mit Erfahrung im Gesellschaftsrecht, in der Rechnungslegung oder bei Restrukturierungen.
Ablauf der Liquidation
Dem Eintritt in die Liquidation kann in der Praxis eine sogenannte Vorbereitungsphase vorausgehen, in der die Tätigkeit der Gesellschaft schrittweise zurückgefahren und die Voraussetzungen für die anschließende Liquidation geschaffen werden. In dieser Phase können beispielsweise Geschäftstätigkeiten beendet oder eingeschränkt, Vertragsverhältnisse einschließlich arbeitsrechtlicher Beziehungen mit Arbeitnehmern abgewickelt, Forderungen eingezogen oder Betriebskosten reduziert werden. Das Leitungsorgan unterliegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht den besonderen Beschränkungen des Liquidationsverfahrens. Eine angemessen gestaltete Vorbereitungsphase kann daher wesentlich dazu beitragen, dass nach der anschließenden Auflösung der Gesellschaft und ihrem Eintritt in die Liquidation das eigentliche Liquidationsverfahren effizient und ohne unnötige Verzögerungen durchgeführt werden kann.Der eigentliche Ablauf der Liquidation lässt sich anschließend in mehrere aufeinanderfolgende Schritte unterteilen. Der erste Schritt besteht in der Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft mit Liquidation und der Bestellung eines Liquidators, die grundsätzlich dem obersten Organ der Gesellschaft obliegt. Mit dem Eintritt der Gesellschaft in die Liquidation ist anschließend die Eintragung dieser Tatsache in das öffentliche Register einschließlich der Eintragung des Liquidators verbunden. Ab dem Eintritt in die Liquidation führt die Gesellschaft ihren Namen bzw. ihre Firma mit dem Zusatz „in Liquidation“ und macht damit gegenüber Dritten deutlich, dass sie auf die Abwicklung ihrer Verbindlichkeiten und Forderungen sowie ihr anschließendes Erlöschen gerichtet ist.
Zu den ersten Aufgaben des Liquidators gehört es, den bekannten Gläubigern den Eintritt der Gesellschaft in die Liquidation mitzuteilen und eine Aufforderung zur Anmeldung ihrer Forderungen zu veröffentlichen. Gleichzeitig stellt der Liquidator den Bestand des Vermögens der Gesellschaft fest, erstellt ein Vermögensverzeichnis und sorgt in Zusammenarbeit mit Steuer- und Rechnungslegungsberatern für die Erfüllung der damit verbundenen steuerlichen und buchhalterischen Pflichten. Eine weitere wichtige Verpflichtung ist die Archivierung der Unterlagen der Gesellschaft im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Darauf folgt die eigentliche Abwicklungsphase der Liquidation. Der Liquidator beendet bestehende Vertragsverhältnisse oder wickelt sie auf andere Weise ab, zieht Forderungen ein, befriedigt die Gläubiger und verfügt über das Vermögen der Gesellschaft in einer Weise, die der Erfüllung des Liquidationszwecks dient. Dabei ist er verpflichtet, transparent, mit der gebotenen Sorgfalt und unter Wahrung der Rechte der Gläubiger vorzugehen.
Nach der Abwicklung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft erstellt der Liquidator einen Abschlussbericht über den Verlauf der Liquidation, in dem er darlegt, welche Schritte im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft vorgenommen wurden und wie mit dem Liquidationsvermögen verfahren wurde. Gleichzeitig erstellt er den Jahresabschluss und legt dem Organ, das ihn in seine Funktion berufen hat, gegebenenfalls einen Vorschlag zur Verwendung des Liquidationsüberschusses vor. Ergibt sich aus der Liquidation ein Liquidationsüberschuss, darf über diesen erst nach Erfüllung der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen verfügt werden. Anschließend kann die Liquidation durch Einreichung des Antrags auf Löschung der Gesellschaft aus dem öffentlichen Register abgeschlossen werden.
Fazit
Die Liquidation einer Gesellschaft stellt somit keinen bloßen formalen Prozess dar, der lediglich auf ihre Löschung aus dem öffentlichen Register gerichtet ist. Vielmehr handelt es sich um eine Reihe miteinander verbundener rechtlicher, buchhalterischer und steuerlicher Schritte, deren Ziel es ist, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft ordnungsgemäß abzuwickeln, die Rechte der Gläubiger zu schützen und die Voraussetzungen für das anschließende Erlöschen der Gesellschaft zu schaffen. Der konkrete Ablauf der Liquidation kann dabei je nach Rechtsform der Gesellschaft, Struktur und Umfang ihres Vermögens und ihrer Verbindlichkeiten sowie der Art der bestehenden Vertragsverhältnisse variieren.Der erfolgreiche Abschluss einer Liquidation erfordert daher nicht nur die Kenntnis der einzelnen gesetzlichen Pflichten, sondern vor allem deren richtige zeitliche Abstimmung und gegenseitige Koordination. Eine Auslassung oder ein fehlerhaftes Vorgehen auch nur in einem Bereich kann den gesamten Prozess erschweren, verlängern oder verteuern. Umso wichtiger ist die laufende Zusammenarbeit des Liquidators mit Rechts-, Steuer- und Rechnungslegungsberatern, die einzelne Risiken frühzeitig erkennen und sicherstellen können, dass die erforderlichen Schritte reibungslos aufeinander abgestimmt sind.
Bei BDO verfügen wir über praktische Erfahrungen mit der Liquidation verschiedener Formen von Gesellschaften, insbesondere von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften, aber auch mit der Liquidation anderer juristischer Personen, beispielsweise Vereinen. Einzelne Fälle werfen dabei häufig spezifische Fragen auf, die über den üblichen Ablauf einer Liquidation hinausgehen. Dazu gehören etwa die Abwicklung von Marken und anderen Rechten des geistigen Eigentums, die Verteilung eines nicht monetären Liquidationsüberschusses, die Archivierung umfangreicher Unternehmensunterlagen oder die Koordination der Liquidation eines kommunalen Unternehmens.