Wo endet das Steuerrisiko und wo beginnt die strafrechtliche Haftung?

 

Wann Steuerplanung oder Rechtsmissbrauch zu einem strafrechtlichen Problem werden können und welche Rolle der Nachweis des Verschuldens dabei spielt

Welche Risiken falsch festgelegte Verrechnungspreise und die Untätigkeit des Managements im Zusammenhang mit konzerninternen Transaktionen mit sich bringen

Unter welchen Umständen sich Geschäftsführer auf den Rat eines Experten verlassen können und wie sich die Ergebnisse von Strafverfahren auf steuerrechtliche Streitigkeiten auswirken


 

Die Grenze zwischen legitimer Steuerplanung, Rechtsmissbrauch und strafrechtlicher Haftung bleibt eines der meistdiskutierten Themen in der Steuerpraxis. Genau diesen Fragen widmete sich die 9. Konferenz zum Steuerstrafrecht, die an der Juristischen Fakultät der Karls-Universität stattfand. Die Fachdiskussionen konzentrierten sich insbesondere auf die Entwicklung der Rechtsprechung, die Verantwortung der Mitglieder von Leitungsorganen, Verrechnungspreise sowie das Verhältnis zwischen Steuer- und Strafverfahren.


Rechtsmissbrauch und die Grenzen strafrechtlicher Sanktionen

Eines der wichtigsten Themen war die Möglichkeit strafrechtlicher Sanktionen bei einem Missbrauch des Steuerrechts. Insbesondere wurde darüber diskutiert, ob ein Verhalten, das formal nicht gegen eine konkrete gesetzliche Bestimmung verstößt, dennoch als Straftat eingestuft werden kann.

Im Mittelpunkt stand auch die Entwicklung der Kriterien zur Beurteilung des Zwecks von Transaktionen. Während früher bei der Bewertung eines Rechtsmissbrauchs die Erlangung eines Steuervorteils als alleiniger Zweck des Handelns im Vordergrund stand, wies die Fachdiskussion auf eine Entwicklung hin zur Beurteilung eines überwiegenden oder hinreichend wesentlichen Zwecks hin.

Diese Entwicklung kann insbesondere für Unternehmen von Bedeutung sein, die Holding- und andere Konzernstrukturen nutzen. Die bloße Feststellung eines Rechtsmissbrauchs bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Voraussetzungen einer Straftat erfüllt sind. Für die strafrechtliche Verantwortlichkeit sind stets die Rechtswidrigkeit und der Nachweis des Verschuldens entscheidend. Dabei kann auch das Vorliegen einer sogenannten „Verschleierungshandlung“ von Bedeutung sein.


Verrechnungspreise und Verantwortung des Managements

Ein wesentlicher Teil der Diskussion widmete sich den Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen. Neben der korrekten Ausgestaltung konzerninterner Transaktionen wurde auch die Frage der Verantwortung des Managements in Fällen angesprochen, in denen sich ein Unternehmen über längere Zeit nicht mit der Verrechnungspreisproblematik befasst.

Die Experten wiesen insbesondere auf Situationen hin, in denen das Management von bedeutenden konzerninternen Transaktionen und der Notwendigkeit ihrer steuerlichen Beurteilung weiß, dennoch aber keine Maßnahmen ergreift. In der Diskussion wurden auch Erfahrungen aus der ausländischen Praxis angesprochen, in der eine vergleichbare Untätigkeit des Managements Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen war.

Für tschechische Unternehmen sind insbesondere die laufende Überprüfung der Verrechnungspreise, die Dokumentation der wirtschaftlichen Substanz von Transaktionen und eine klare Festlegung der Verantwortlichkeiten von Bedeutung. Besondere Aufmerksamkeit verdienen beispielsweise konzerninterne Managementdienstleistungen, bei denen die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung und der daraus resultierende Nutzen für den Empfänger nachgewiesen werden müssen.


Wann kann man sich auf den Rat eines Experten verlassen?

Wie verhält es sich mit der Verantwortung von Geschäftsführern und anderen Personen, die sich bei steuerlichen Entscheidungen auf Stellungnahmen von Rechtsanwälten oder Steuerberatern verlassen?

Die erörterten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zeigten, dass fachkundige Beratung bei der Beurteilung des Verschuldens von Bedeutung sein kann. Die bloße Behauptung, eine Person habe einen Experten konsultiert, muss jedoch nicht ausreichen.

Entscheidend sind die konkreten Umstände, insbesondere ob die Beratung tatsächlich stattgefunden hat, welche Informationen dem Berater zur Verfügung standen und ob man sich berechtigterweise auf seine Schlussfolgerungen verlassen durfte.


Strafurteile und ihre Auswirkungen auf das Steuerverfahren

Die Konferenz befasste sich auch mit der Frage, inwieweit die Steuerbehörden an die Feststellungen der Strafgerichte gebunden sind. Im Mittelpunkt der Diskussion standen insbesondere die Möglichkeit einer Steuernachfestsetzung auf Grundlage eines rechtskräftigen Strafurteils, die Verwendung von Beweismitteln aus Strafverfahren sowie die Verfahrensrechte von Unternehmen, die an diesen Verfahren nicht beteiligt waren.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Verwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichts. Die Experten wiesen darauf hin, dass einige Fragen weiterhin Gegenstand unterschiedlicher rechtlicher Auslegungen sind, insbesondere hinsichtlich der Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen des Strafgerichts und der Möglichkeit, diese im Steuerverfahren anzufechten.


Grenzüberschreitender Steuerbetrug und europäische Zusammenarbeit

Zum Programm gehörte auch ein Vortrag von Vertretern der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO). Anhand konkreter Fälle grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs erläuterten sie die Schwierigkeiten beim Nachweis des tatsächlichen Warenverkehrs, bei der Bestimmung des Ortes, an dem die Steuerpflicht entsteht, sowie bei der Identifizierung der an betrügerischen Handelsketten beteiligten Personen.

Die Diskussion bestätigte die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Untersuchung von Fällen, die über die Grenzen einzelner EU-Mitgliedstaaten hinausgehen. Eine wichtige Rolle spielen dabei elektronische Beweismittel und die grenzüberschreitende Koordinierung von Ermittlungsmaßnahmen.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Schlussfolgerungen der Konferenz zeigen, dass es beim Management steuerlicher Risiken nicht ausreicht, lediglich die formale Übereinstimmung von Transaktionen mit den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zunehmend an Bedeutung gewinnen ihr tatsächlicher wirtschaftlicher Gehalt, die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen sowie die Verantwortung der Personen, die über die Transaktionen entscheiden.

Für die Unternehmensleitung ist es daher entscheidend, insbesondere der Ausgestaltung konzerninterner Beziehungen, der Dokumentation bedeutender Transaktionen, der laufenden Bewertung steuerlicher Risiken sowie der frühzeitigen Einbindung qualifizierter Fachleute besondere Aufmerksamkeit zu widmen.