Ein Formular statt 25. Europaabgeordnete unterstützen einheitliche monatliche Arbeitgebermeldung

Die Regierung verspricht, die Verwaltung für Arbeitgeber mit dem neuen Gesetz über die so genannte einheitliche monatliche Arbeitgebermeldung (UEMR) zu vereinfachen. Am Mittwoch, den 23. April, haben die Abgeordneten das Gesetz in erster Lesung unterstützt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Arbeitgeber nicht mehr rund 25 verschiedene Berichte, sondern nur noch einen zusammenfassenden Bericht an eine einzige Behörde übermitteln. Die Änderung soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Dies ist ein wichtiges Projekt im Rahmen der Digitalisierung der staatlichen Verwaltung. Künftig sollen Arbeitgeber ein einziges Formular pro Monat einreichen, anstatt verschiedene Formulare mit unterschiedlichen Fristen an verschiedene Behörden zu senden, wodurch sich die Zahl der ausgestellten Bescheinigungen und Dokumente verringern dürfte. Gleichzeitig erhält die öffentliche Verwaltung individualisierte Daten über Arbeitnehmer und deren abhängige Tätigkeiten. Dies ist ein bedeutender Unterschied zu den derzeit meist aggregierten Daten, die für Arbeitgeber gemeldet werden. Die zahlreichen Daten, die die Arbeitgeber nun intern aufzeichnen müssen, werden im Rahmen des JMHZ direkt den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt, die bisher nur im Rahmen von Kontrolltätigkeiten auf Anfrage darauf zugreifen konnten.

Während die Arbeitgeber derzeit zwei Dutzend Formulare an verschiedene Ämter schicken müssen, würde nach dem neuen System nur noch eines übrig bleiben. Die Daten würden jeden Monat bei der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) eingehen, die dem Ministerium für Arbeit und Soziales (MPSV) untersteht. Das Ministerium wäre auch für die Übermittlung der relevanten Daten an andere staatliche Behörden zuständig.

 

Staatliche Verwaltung erhält bis zu 400 Daten in einem Formular

Neben dem Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit und der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung beteiligen sich in der Anfangsphase auch das Arbeitsamt, das tschechische Statistikamt und die Finanzverwaltung an dem Projekt des einheitlichen monatlichen Arbeitgeberberichts. Jede der Behörden hat die Daten festgelegt, die sie für die Erfüllung der staatlichen Verwaltung in einem bestimmten Bereich benötigt. Insgesamt kann es sich um bis zu ca. 400 Datenpunkte handeln, so dass die staatliche Verwaltung nun monatlich über individualisierte Daten zu den Beschäftigten verfügt.

Dies sollte insbesondere Informationen über das Einkommen der Arbeitnehmer, die einbehaltenen Steuervorauszahlungen, die angewandten Rabatte, die Versicherungsprämien, die Korrekturen der Abgaben, die Ergebnisse der jährlichen Abrechnung der Steuervorauszahlungen usw. umfassen. Gleichzeitig sollte das JMHZ aggregierte Daten für Arbeitgeber enthalten, wie z. B. die Gesamtsumme der Versicherungsprämien, die Gesamtsumme der einbehaltenen Vorschüsse oder die Anzahl der Arbeitnehmer, ebenfalls auf monatlicher Basis. Das Format und die inhaltliche Struktur des JMHZ werden durch eine Verordnung der Regierung der Tschechischen Republik festgelegt. Die CSSA wird dann die Datenstruktur des Berichts veröffentlichen.

 

Die Einführung des JMHZ erfordert größere Eingriffe in die Lohnsoftware

Die Arbeitgeber sollten die JMHZ bis zum 20. Tag nach Monatsende einreichen, wobei die erste Einreichung für Januar 2026 bis zum 20. Februar 2027 erfolgen muss. Die JMHZ sind verpflichtend elektronisch einzureichen, so dass größere Änderungen an der Lohnabrechnungssoftware erforderlich sein werden. Für kleinere Arbeitgeber, die nicht in Änderungen der Lohnsoftware investieren möchten, besteht die Möglichkeit, die elektronische Anwendung des CSSA-Portals zu nutzen. Das manuelle Ausfüllen kann jedoch recht mühsam sein. Die Daten werden dann automatisch verarbeitet und an die Behörde weitergeleitet, die die Daten definiert hat. Dadurch soll die doppelte Übermittlung ähnlicher Daten an verschiedene Behörden durch eine große Anzahl von Formularen mit unterschiedlichen Fristen vermieden werden.

Die Krankenkassen sind jedoch nicht in das Projekt eingebunden. Die Verpflichtungen ihnen gegenüber (Anmeldung, Änderungsmitteilung, Beitragsübersicht) werden daher für die Arbeitgeber voraussichtlich außerhalb des JMHZ bleiben.
Gleichzeitig bereitet die Finanzverwaltung eine Anwendung zur Vorausfüllung von Steuererklärungen mit Daten aus dem JMHZ oder die Möglichkeit der kontinuierlichen Einsicht in das persönliche Steuerkonto auf dem Portal Meine Steuern für Arbeitnehmer vor.

 

Die Arbeitgeber müssen sich registrieren lassen und können bei Nichteinhaltung der Vorschriften bestraft werden.

Um Daten über das JMHZ übermitteln zu können, müssen die Arbeitgeber als Arbeitgeber beim ČSSZ (Arbeitgeberregister) registriert sein. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle ihre Arbeitnehmer (auch aus unversicherten Tätigkeiten) in das von der CSSA geführte Arbeitnehmerregister einzutragen. Sobald ein Arbeitnehmer im Arbeitnehmerregister eingetragen ist, erhält er eine Sozialversicherungsnummer ( ), die für jeden Arbeitnehmer einmalig ist und für künftige Beschäftigungen nicht geändert wird. Jeder Stelle wird dann eine Beschäftigungskennung zugewiesen.
Bei Verstößen in Form von Nichteinhaltung der im Gesetz über die einheitliche monatliche Arbeitgebermeldung festgelegten Pflichten kann die CSSA relativ hohe Geldstrafen verhängen.

 

Das Gesetz sieht die Abschaffung der Quellensteuer vor

Im Zusammenhang mit der Einführung des JMHZ schlägt der Gesetzgeber Änderungen an verwandten Gesetzen vor. Einige dieser Änderungen sind logische Folgen der Einführung des JMHZ (Abschaffung verschiedener Arten von Meldungen, Berichten und Erklärungen, Einführung neuer Register, Abschaffung der Pflicht zur Registrierung des Steuerpflichtigen, Verschiebung der Frist für den Antrag auf den Jahresausgleich usw.).
Die vorgeschlagene Novelle enthält jedoch auch eine wichtige Änderung des Einkommensteuergesetzes, nämlich die Abschaffung der Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Konkret wird die Quellensteuer von 15 % auf Einkünfte aus abhängigen Tätigkeiten derzeit auf Einkünfte aus geringfügigen abhängigen Tätigkeiten (Einkünfte unter 4 500 CZK pro Monat) oder Einkünfte aus Vereinbarungen über die Erbringung von Arbeitsleistungen (DPP, Einkünfte unter 11 500 CZK pro Monat) angewandt, wenn der Arbeitnehmer keine Erklärung als Steuerzahler abgibt. Diese Einkünfte sollen nun in die normale Bemessungsgrundlage einfließen und somit den progressiven Steuersätzen unterliegen.

 

Mehr als eine Person müsste eine Steuererklärung abgeben

Die Novelle sieht die Abschaffung der Abgeltungsteuer für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Januar 2027 vor, was zu einer stärkeren Ausweitung des Kreises der zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichteten Arbeitnehmer führen kann. Wenn gleichartige Einkünfte nicht dem Steuerabzug, sondern der Vorsteuer unterliegen, können Arbeitnehmer wegen geringer Einkünfte zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet werden.
Die Abschaffung der Quellensteuer auf die Einkünfte von Mitgliedern von Körperschaften, die nicht in der Tschechischen Republik steuerlich ansässig sind, wird sich voraussichtlich bereits am 1. Januar 2026 ändern. Eine sehr wichtige Auswirkung wird sein, dass diese Einkünfte der progressiven Besteuerung unterliegen werden (Steuersatz von 15 % bis zum 36-fachen des Durchschnittslohns und 23 % über diesem Schwellenwert). Bei Überschreiten der progressiven Besteuerungsschwelle für ein bestimmtes Jahr wären diese nicht steuerlich ansässigen Personen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Die ANO will den Vorschlag zur Quellensteuer jedoch bis zum Ende der Wahlperiode blockieren. Es bleibt die Frage, welchen Wortlaut die Vorlage haben wird und ob sie das Unterhaus überhaupt passieren wird.


Autor: Monika Lodrová