Steueränderungen im Zusammenhang mit dem Entwurf des EET-Gesetzes der Regierung


 

Die Frist zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs soll von 6 auf 3 Monate verkürzt werden

Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs für Personenkraftwagen soll aufgehoben werden

Der Vorschlag regelt außerdem die Pauschalsteuer, Benefits und Steuervergünstigungen



Am 11. Mai 2026 wurde der Gesetzentwurf der Regierung zur Registrierung von Verkäufen und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze, auch bekannt als EET 2.0, als Parlamentsdokument 189 der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Obwohl das Hauptthema die Erneuerung elektronischer Verkaufsaufzeichnungen in modernisierter Form ist, bringt der Vorschlag auch eine Reihe verwandter Steueränderungen mit sich. Diese betreffen hauptsächlich die Mehrwertsteuer und die persönliche Einkommensteuer. Da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, muss berücksichtigt werden, dass sich die endgültige Form des Gesetzes während des Gesetzgebungsprozesses noch ändern kann. 

 

Veränderungen im Bereich der Mehrwertsteuer 


Die erste wesentliche Änderung besteht darin, die Frist zu verkürzen, nach der der Kunde verpflichtet ist, den zuvor angewandten Mehrwertsteuerabzug für die unbezahlte Haftung zu korrigieren. Die derzeitige Sechsmonatsfrist sollte auf drei Monate verkürzt werden. In der Praxis würde dies eine schnellere Wirkung auf Kunden bedeuten, die ihre Verpflichtungen gegenüber den Lieferanten nicht erfüllen. 

Eine weitere bedeutende Änderung ist die vorgeschlagene Abschaffung der Obergrenze von 420.000 CZK für das Recht, die Mehrwertsteuer für Personenkraftwagen abzusetzen. Dies sollte die derzeitige Beschränkung aufheben, die ab 2024 den maximalen Mehrwertsteuerabzug für ausgewählte Personenkraftfahrzeuge begrenzt. 

Der Vorschlag regelt außerdem die Regeln zur Korrektur der Steuerbasis für kleine faule Forderungen. Die Grenze für einen Einzelschaden sollte von 10.000 auf 20.000 CZK erhöht werden und die Gesamtgrenze für einen Schuldner von 20.000 auf 100.000 CZK. Gleichzeitig sollte die Überfälligkeitsfrist von sechs auf drei Monate verkürzt werden. 

Eine weitere positive Änderung ist die vorgeschlagene Abschaffung der Regel, nach der die Korrektur der Steuerbasis erst im letzten Steuerzeitraum erfolgt. Die Steuerzahler sollten daher mehr Flexibilität bei der Korrektur der Steuerbasis für faule Forderungen gewinnen. Laut den Übergangsbestimmungen sollten die neuen, lockereren Regeln auch für Forderungen gelten, für die 2025 und 2026 eine Leistung erbracht wurde, sofern die Steuerbasis 2027 korrigiert wird. 

Der Vorschlag sieht außerdem vor, das Angebot von alkoholfreien Getränken in der Gastronomie auf einen reduzierten Mehrwertsteuersatz umzustellen. 

 

Veränderungen im Bereich der Einkommensteuer 


Im Bereich der Einkommensteuer führt der Vorschlag ein spezielles Regime für Steuerpflichtige in der ersten Einmalsteuergruppe mit Einkommen von bis zu 1 Million CZK ein. Diese Steuerzahler konnten durch ein spezielles Regime, das als "EET OFF" bezeichnet wird, von den Verkaufsunterlagen ausgenommen werden. Dabei würde der Steueranteil der Einmalsteuer 1.500 CZK pro Monat betragen, also 1.400 CZK mehr als der Standardbetrag im ersten Band. 

Im Fall von Mitarbeiterleistungen sollten die derzeitigen Grenzen für die meisten Freizeitleistungen abgeschafft werden. Ein separates Wertlimit (20.000 CZK) sollte für Erholung und Führungen erhalten bleiben.  

Gleichzeitig sollte der Bereich der steuerlich begünstigten Leistungen beispielsweise erweitert werden, um Beiträge zu persönlicher Hilfe, Pflegeleistungen und ähnlichen Dienstleistungen einzuschließen, sofern diese von Einrichtungen mit der entsprechenden Genehmigung nach dem Gesetz über soziale Dienste bereitgestellt werden. 

Eine wichtige Neuheit ist auch die vorgeschlagene Ausnahme von freiwilligen Trinkgeldern für Mitarbeiter in Catering-Dienstleistungen. Die Ausnahme sollte auf maximal 7 % des monatlichen Einkommens des Arbeitgebers aus Catering-Dienstleistungen beschränkt sein. 

Der Vorschlag sieht außerdem die Rückgabe einiger Steuererleichterungen vor. Konkret soll der Rabatt pro Schüler in Höhe von 4.020 CZK zurückgegeben werden, ebenso wie der Rabatt für die Unterbringung eines Kindes in eine Vorschuleinrichtung, bekannt als Kindergartengebühren, bis zum Höchstlohn (zum Vergleich: 2026  beträgt der Mindestlohn 22.400 CZK). Ein einmaliger Rabatt auf Verkaufsunterlagen in Höhe  von 5.000 CZK sollte ebenfalls eingeführt werden.