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Meine Steuern und SIB+

Meine Steuern und SIB+

Im März startete die Finanzverwaltung das Portal MEINE STEUERN – eine Plattform, deren Bestandteil auch das sog. Online-Finanzamt und die neue Steuerinformationsbox (SIB+) sind. Das Portal soll die Interaktion der Steuerpflichtigen mit Finanzämtern vereinfachen und effektiv machen. Die Steuerpflichtigen, die dessen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können durch das Portal mit dem Finanzamt kommunizieren, Gebrauch vom Steuerkalender machen, der auf alle Steuertermine aufpasst, oder ihre Zahlungen und die einzelnen Steuerkontostände überprüfen. Alles an einem Platz ohne das Finanzamt persönlich besuchen zu müssen. Die einzelnen Formulare sind interaktiv und die personenbezogenen Daten des Steuerpflichtigen sind bereits vorausgefüllt. Dank dessen sollte auch die Häufigkeit der formellen Fehler in Steuervordrücken reduziert werden. Eine große Neuerung ist auch die Möglichkeit mit der Verwaltung der Steuerkonten Dritte zu beauftragen - z.B. Buchhalter oder Steuerberater. Der Umfang der Beauftragung kann einfach direkt im Portal eingestellt werden.

Eine Neuerung ist auch, dass für die Online-Kommunikation mit dem Finanzamt es nicht mehr nötig ist eine Datenbox eingerichtet zu haben. Die Anmeldung in das Portal kann mit einer breiten Skala von Überprüfungsweisen vorgenommen werden, z.B. mit der Bankidentität, dem E-Personalausweis, mit dem Mobilschlüssel vom E-Government, mit den von der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik zugeteilten Zutrittsangaben oder der Anmeldung in die Datenbox. Z.B. gewannen die Bankidentität automatisch alle Kunden der meisten vorderen tschechischen Banken in 2021, die Online-Banking oder Smart-Banking benutzen.

Für Unternehmer ist eine der wichtigsten Sachen gerade die neue Steuerinformationsbox. Die bisherige SIB wird nur bis zum 28.02.2022 in Betrieb sein, nach diesem Datum wird es nicht mehr möglich sein sich in sie einzuloggen und es wird nur noch die SIB+ funktionieren. Wenn eine juristische Person SIB+ einrichten will, muss ihr Leitungsorgan einen Zutritt in das Portal Meine Steuern einrichten und die SIB+ dort aktivieren. Danach können im Bedarfsfall auch andere Subjekte den Zutritt in die SIB+ erhalten. Sie sehen die ihnen "anvertrauten" Steueridentifikationsboxen in ihren eigenen Profilen, sie haben also Zutritt mit ihrem eigenen Login in das Portal. Leitungsorgane der Handelsgesellschaften loggen sich genauso in das Portal ein wie natürliche Personen – mit den einzelnen Identitäten und mit den bereits oben erwähnten Zutrittsdaten. Juristische Personen selbst können sich nicht in das Portal einloggen – stets muss es sich um eine natürliche Person handeln (Leitungsorgan), die sich mit ihrer eigenen Identität einloggt.

In der Praxis nahmen wir mit der Anmeldung und Aktivierung der SDB+ bei tschechischen Subjekten (bzw. bei Subjekten, deren Leitungsorgane natürliche in der Tschechischen Republik sich aufhaltende Personen sind) keine größeren Probleme wahr. Bei ausländischen Subjekten, die in Tschechien beispielsweise nur zur Umsatzsteuer registriert sind, und die ihre Steuerinformationsbox einrichten wollten, stießen wir schon auf Probleme. Bisher reichte für die Einrichtung der alten Steuerinformationsbox eine Vollmacht und der Steuerberater konnte die SIB bei der Steuerbehörde einrichten und bedienen. Nun ist jedoch nötig, dass das Leitungsorgan einer ausländischen Handelsgesellschaft (z.B. Geschäftsführer) einen Zutritt in das Portal Meine Steuern einrichtet und dort nachfolgend den entsprechenden Steuerberater (oder ein anderes Subjekt) zum Zutritt in seine SIB+ beauftragt. Damit der Geschäftsführer einen Zutritt in das Portal einrichten kann, hat er Gebrauch von einer der Überprüfungsweisen zu machen. Einige E-Identitätsformen (wie z.B. die Bankidentität oder Internation ID Gateway) können auch ausländische Personen nutzen, allerdings ist deren Nutzung ziemlich beschränkt (es betrifft nur einige Banken bzw. Staaten). Ohne Datenbox oder E-Identität bleibt dann die einzige Weise, wie der Zutritt in das Portal eingerichtet werden kann – die mit den von der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik zugeteilten Zutrittsangaben.  Das geht so: Der Antragssteller stellt einen Antrag auf die Zutrittsangaben in das System. Danach wird ihm ein generierter Nutzername zugesandt und nachfolgend muss er persönlich ein beliebiges Finanzamt besuchen, wo er sich auszuweisen hat. Einige ausländische Subjekte können also den Zutritt in das Portal aus der Entfernung nicht einrichten.  

Finanzbeamten sind sich dessen bewusst und inoffiziell teilten sie uns mit, dass es leider ein Fall ist, der von den Gesetzgebern nicht bedacht wurde, aber der zugleich in der Praxis relativ häufig vorkommt. Praktisch läuft das Ganze nun so, dass eine ausländische natürliche Person den Antrag auf die Zuteilung der Zutrittsangaben stellt, und danach, anstatt der persönlichen Ausweisung beim Finanzamt sie ihren Personalausweis einscannt und dem Finanzbeamten des zuständigen Finanzamtes zusendet, der die Identität aus der Ferne überprüft. Leider ist es eine legislativ nicht konforme Weise, aber bisher die einzige, wie der persönliche Besuch der tschechischen Behörden vermieden werden kann.