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Eine wichtige Änderung im Zeitplan der Verabschiedung der neuen Rechtsregelung betreffend den Hinweisgeberschutz

In früheren Newsletterausgaben informierten wir Sie, dass das Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Richtlinie umsetzt, zum 17.12.2021 in Kraft treten soll. Da wir nach den Wahlen eine neue Abgeordnetenkammer haben, die den Gesetzesentwurf wiederholt verhandeln muss, gilt es bereits jetzt sicher, dass es nicht gelingt den Gesetzesentwurf bis zu dem o.a. Datum zu verabschieden.

Was bedeutet das für Firmen?

Bereits seit dem 17.12.2021 können die Hinweisgeber auch aus dem Privatsektor Verstöße beim Justizministerium melden, das die eingegangenen Meldungen bearbeiten wird. Das Ministerium beurteilt die Hinweise und kann sie an weitere Behörden weiterleiten, wie z. B. an die Finanzverwaltung oder Polizei.

Hinweisgeber können auch ihre Mitteilungen unter Erfüllung bestimmter Bedingungen veröffentlichen. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Hinweisgeber und Arbeitgeber erstreckt sich auf den Hinweisgeber der Schutz gemäß der EU-Richtlinie.

Daher empfehlen wir die Ethik-Hotline zum 17.12.2021 zu errichten, damit sich Hinweisgeber an Sie wenden können und Sie über mögliche Verletzungen und Risiken als Erster erfahren und diese unter Ihre Leitung haben.

Was bedeutet das für den öffentlichen Sektor?

Da die Richtlinie binnen der festgelegten Frist nicht umgesetzt wird, werden ihre Bestimmungen für den Staat und den öffentlichen Sektor unmittelbar anwendbar. Öffentliche Institutionen einschließlich Ministerien, Region- und Stadtverwaltungen und von diesen errichteten Organisationen werden zum 17.12.2021 verpflichtet sein, sichere Kanäle und Verfahren für die Entgegennahme, Verwaltung und Überprüfung der Mitteilungen einzuführen und sog. zuständige Personen zu bestellen, die sich mit den Mitteilungen befassen werden.

Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Ethik-Hotline und der anknüpfenden Prozesse vor. Wenden Sie sich auf uns und gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie.