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ESEF 2022: die Pflicht die erweiterte Taxonomie anzuwenden

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) fordert, dass Emittenten von Wertpapieren auf den regulierten EU-Märkten neu die erweiterte Taxonomie zur Auszeichnung der Konzernabschlüsse anwenden.  Diese erweiterte ESEF-Taxonomie bezieht sich auf Konzernberichte und Konzernabschlüsse (bzw. Finanzberichte) für die Geschäftsjahre ab 1. Januar 2022 oder später.

Laut ESMA sollten die Emittenten mit „Tags“ neben den Konzernfinanzberichten auch sämtliche Angaben versehen, die den Elementen in dem Anhang II zur Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 (nachfolgend “Verordnung” genannt) entsprechen, d.h. sämtliche Informationen im Anhang zum Konzernabschluss. Die Verordnung beinhaltet nämlich eine Menge von Elementen von Textblocks, mit denen längere Passagen ausgezeichnet werden können, wie z. B. Erläuterungen zu Posten der Finanzberichte und der Buchhaltungspolitik.  

In der Praxis werden sich die Ersteller mit diversen Fallstricken dieser Erstellung auseinandersetzen müssen, z. B.:

  • die veröffentlichte Information entspricht mehreren Elementen verschiedenen Niveaus (engere und breitere Elemente). Die Auszeichnung sollte in so einem Umfang erfolgen, der der Grundbuchhaltungsbedeutung der Information entspricht;
  • Aufzeichnung von Informationen, die in den Übersichtstabellen angegeben sind;
  • Aufzeichnung einer veröffentlichten Information, die keinem Element in der Verordnung entspricht. ESMA fordert in so einem Fall zur Verwendung der im Anhang VI zur Verordnung genannten Elementen oder zur Bildung eines erweiterten Elements für Blockaufzeichnung, da diese Informationen für Endnutzer nützlich sind. Es wird Wert auf die Sicherung einer maximal möglichen Konsistenz in den Berichtsjahren gelegt;
  • Aufzeichnung von Informationen, die einem Element der Taxonomie entsprechen und die in mehreren Teilen des Anhangs stehen.

Aus der Pflicht der Anwendung der erweiterten Taxonomie auf Konzernabschlüsse bis zum 31.12.2022 ergibt sich nicht nur ein größerer Zeitaufwand für die Erstellung der Finanzberichte im Einklang mit den ESEF-Anforderungen und der zusammenhängenden Abschlussprüfung, sondern setzt diese Erweiterung auch die Kenntnis der Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) voraus.

Es ist sehr empfehlenswert, dass sich Emittenten auf diese Änderungen mit einem hinreichenden zeitlichen Vorsprung vorbereiten.