Zum 1. Mai 2025 sind Änderungen der Fernseh- und Rundfunkgebühren auf der Grundlage der sogenannten Mediennovelle in Kraft getreten. Hier sind die wichtigsten Änderungen der Novelle.
Änderungen für Haushalte
- Die neue Fernsehgebühr steigt auf 150 CZK pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte
- Die neue Rundfunkgebühr erhöht sich auf 55 CZK pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte
- Die Gebühren gelten nun für: Fernseher, Radios, Smartphones, Computer, Tablets und andere Geräte mit Internetanschluss, mit denen Sie Online-Sendungen sehen oder hören können
- Empfangsgeräte, mit denen Online-Sendungen gesehen und gehört werden können, unterliegen automatisch beiden Gebühren (PC, Laptop, Smartphone usw.)
- Es gilt nach wie vor der Grundsatz: eine Zahlung pro Haushalt
Änderungen für Unternehmen
- Die Höhe der Gebühr richtet sich nun nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ)
- Die Verpflichtung gilt für Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten
- Wenn der Arbeitgeber nicht im Register des Tschechischen Fernsehens und des Tschechischen Rundfunks eingetragen ist und die Bedingungen nicht erfüllt, besteht keine Verpflichtung zur Registrierung oder Meldung der Anzahl der Beschäftigten
- Die Unternehmen müssen eine Änderung der Beschäftigtenzahl nur dann melden, wenn sie in einen anderen Bereich wechseln.
- Gebühren für die einzelnen Bereiche:
Anzahl der Beschäftigten | Monatliche TV-Gebühr (CZK) | Monatliche Rundfunkgebühr (CZK) | Gesamte monatliche Gebühren (CZK) | Gesamtjahresgebühren (CZK) |
25-49 | 750,00 | 275,00 | 1 025,00 | 12 300,00 |
50-99 | 1 500,00 | 550,00 | 2 050,00 | 24 600,00 |
100-199 | 3 000,00 | 1 100,00 | 4 100,00 | 49 200,00 |
200-249 | 4 500,00 | 1 650,00 | 6 150,00 | 73 800,00 |
250-499 | 10 500 | 3 850,00 | 14 350,00 | 172 200,00 |
500+ | 15 000 | 5 500,00 | 20 500,00 | 246 000,00 |
Befreiung von den Gebühren
- Verbände (gemeinnützige Organisationen)
- Unternehmen, die mehr als 50% Menschen mit Behinderungen beschäftigen
Registrierungspflicht
- Wenn die Voraussetzungen der Mediennovelle erfüllt sind, besteht die Meldepflicht bis Ende Juni 2025
- Die Anmeldung erfolgt gesondert:
- Für TV-Gebühren: Formulare zum Download für TV-Gebühren | Tschechisches Fernsehen;
- für Radiogebühren: Radiogebühr | Formulare zum Herunterladen
- Möglichkeiten der Anmeldung sind:
- Einrichtung eines Online-Kontos auf den Websites des Tschechischen Fernsehens und des Tschechischen Rundfunks,
- Ausfüllen des Online-Formulars (siehe Link oben) und Versenden per E-Mail/Datenbox (siehe Punkt oben),
- SIPO-Zahlungen bei der Tschechischen Post veranlassen
Zahlung der Gebühren
- Nach der Bearbeitung des Anmeldeformulars werden die Zahlungsmodalitäten an den Betreffenden geschickt.
- Die Zahlung der Gebühren kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen.
- Die Gebühren sind immer bis zum 15. des Monats fällig, bei vierteljährlicher/jährlicher Zahlung bis zum 15. des ersten Monats des Quartals/Jahres.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Autor: Adrián Kalinka, Jakub Klíma