Befreiung der Erlöse aus der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten als Gegenleistung
Befreiung der Erlöse aus der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten als Gegenleistung
Die Befreiung von Einkünften aus der Übertragung von Krypto-Assets gilt ab dem 15. Februar 2025
Einkünfte bis zu 100.000 CZK können ohne Erfüllung der Haltefrist steuerfrei sein
Nach einer dreijährigen Haltedauer kann die Steuerbefreiung bis zu 40 Millionen CZK pro Jahr betragen
Die Finanzverwaltung hat eine Interpretation zur Befreiung von Einkünften aus der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten gegen Gegenleistung veröffentlicht, die im Rahmen von Verhandlungen zwischen der Kammer der Steuerberater und der Generaldirektion für Finanzen (dem sogenannten Koordinierungsausschuss oder KOOV) entstanden ist. Die Befreiung dieses Einkommens wurde ab dem 15. Februar 2025 in die Steuervorschriften aufgenommen. Die veröffentlichte Interpretation ist praktisch wichtig, insbesondere weil sie festlegt, was mit Krypto-Vermögenswerten gemeint ist, wie vor Inkrafttreten der Änderung erworbene Krypto-Vermögenswerte bewertet werden und wie das Wertlimit und der Zeittest im Jahr 2025 angewendet werden.
Nach Ansicht des Koordinierungsausschusses ist es für die Zwecke der Ausnahme notwendig, sich auf die Definition von Krypto-Vermögenswerten in der MiCA-Verordnung, also auf den europäischen Regulierungsrahmen, zu stützen und nicht auf das rein technische oder sehr breite Konzept der "Kryptowährung". Daher gilt die Ausnahme nur für jene Krypto-Vermögenswerte, die diesem Rahmen entsprechen.
Die Befreiung von Einkünften aus der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten gegen Gegenleistung kann im Allgemeinen in zwei Fällen angewendet werden:
- Das Einkommen aus der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten als Gegenleistung im jeweiligen Steuerzeitraum übersteigt nicht 100.000 CZK, oder
- Kyptoaktivum wurde mindestens 3 Jahre vor seiner Übertragung gegen Gegenleistung gehalten; in einem solchen Fall kann das Einkommen pro Steuerzeitraum bis zu 40 Millionen CZK befreit werden.
Eine wichtige Schlussfolgerung des KOOV ist, dass die Dauer der Lagerung von Krypto-Vermögenswerten vor Inkrafttreten des Gesetzes ebenfalls im dreijährigen Haltetest enthalten ist.
Beispiel: Eine natürliche Person verkaufte Krypto-Vermögenswerte und erzielte am 20.5.2025 ein Einkommen von 20 Millionen CZK. Es hat am 08.01.2020 Krypto-Vermögenswerte erworben. Das Einkommen ist vollständig befreit.
Angesichts der Einführung der Ausnahme vom 15.2.2025 war es fraglich, wie die Ausnahmekriterien für das im Jahr 2025 erzielte Einkommen angewendet werden sollten. Die Schlussfolgerungen sind wie folgt:
1. Einkünfte aus der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten gegen Gegenleistung, die vor dem 14.2.2025 realisiert wurden, sind stets steuerpflichtig.
Beispiel: Eine natürliche Person verkaufte Krypto-Vermögenswerte und erzielte am 8. Januar 2025 ein Einkommen von 60.000 CZK. Das Einkommen ist vollständig steuerpflichtig.
2. Einkünfte aus der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten gegen Gegenleistung, die am 15.2.2025 realisiert wurden, sind ausgenommen, wenn der Betrag dieses Einkommens 100.000 CZK nicht übersteigt.
Beispiel: Eine natürliche Person verkaufte Krypto-Vermögenswerte und erzielte am 8. Januar 2025 ein Einkommen von 60.000 CZK und am 15. März 2025 in Höhe von 95.000 CZK. Im Jahr 2025 wurden keine weiteren Verkäufe erzielt.
Das Einkommen beträgt 60.000. CZK ist vollständig steuerpflichtig.
Einkommen in Höhe von 95.000. CZK ist vollständig befreit.
3. Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen, die vor mehr als drei Jahren bis zum 15. Februar 2025 erzielt wurden, sind bis zu einem Betrag von 40 Millionen CZK steuerfrei.
Die Obergrenze von 40 Millionen CZK ist ebenfalls üblich für Einkünfte aus der Übertragung von Wertpapieren und Geschäftsanteilen gegen Gegenleistung nach Bestehen des Zeittests (für 2025).
Beispiel: Eine natürliche Person verkaufte Krypto-Vermögenswerte und erzielte am 8. September 2025 ein Einkommen von 30 Millionen CZK. Sie hielt die Krypto-Vermögenswerte vier Jahre lang. Im Jahr 2025 wurden keine weiteren Verkäufe erzielt. Das Einkommen ist vollständig befreit.
Beispiel: Eine natürliche Person verkaufte Krypto-Vermögenswerte und erzielte am 8. September 2025 ein Einkommen von 30 Millionen CZK. Es verkaufte außerdem Wertpapiere und erzielte einen Gewinn von 20 Millionen CZK. CZK am 15. Januar 2025. Sie hielt alle verkauften Vermögenswerte etwa vier Jahre lang vor dem Verkauf.
Die Einnahmen übersteigen das übliche Limit von 40 Millionen CZK. Daher wird die Ausnahme relativ verkürzt.