Steuerabzug für Forschung und Entwicklung: Neue Regeln, höhere Einsparungen

Forschung und Entwicklung (F&E) sind der Motor für Innovation und Wettbewerbsvorteile. Der tschechische Staat ist sich bewusst, dass Innovationen die Wirtschaft vorantreiben – deshalb ermöglicht er Unternehmen seit vielen Jahren einen Steuerabzug für F&E. Dieser kann die Steuerpflicht erheblich senken und somit Mittel für die weitere Entwicklung freisetzen. 

Das Prinzip ist einfach: Ein Unternehmen kann die Kosten für Forschung und Entwicklung zweimal von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Einmal als normale Kosten, ein zweites Mal als besondere Steuervergünstigung. Das Ergebnis ist eine erhebliche Senkung der Einkommensteuer. 

Typischerweise werden auf diese Weise Personalkosten für Mitarbeiter, Abschreibungen auf Sachanlagen, Material oder Energie, die für das Projekt verbraucht werden, geltend gemacht. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise 10 Millionen Kronen für die Entwicklung eines neuen Produkts ausgibt, kann dies letztendlich zu Einsparungen in Höhe von mehreren Millionen Kronen an Einkommenssteuern führen. 

„Der F&E-Abzug ist eines der wichtigsten steuerlichen Instrumente zur Förderung der Wirtschaft in Tschechien. Er ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerpflicht legal und effektiv um Hunderttausende bis Millionen Kronen pro Jahr zu senken. Der erhöhte Satz von 150 % bis zu einer Höhe von 50 Millionen CZK verstärkt diesen Effekt noch – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die in der Regel Projekte in geringerem Umfang durchführen.“ 

Ab Ende 2025 gelten also neue Regeln, die diese Möglichkeit noch attraktiver machen.  


Schauen wir uns diese genauer an: 

NEUHEITEN, DIE DIE NOVELLE DES EINKOMMENSTEUERGESETZES MIT SICH BRINGT 

Möglichkeit, 150 % der abzugsfähigen Kosten bis zu einer Obergrenze von 50 Millionen CZK geltend zu machen 

Die wichtigste Änderung, die die Novelle mit sich bringt, besteht in der Erhöhung des Abzugsbetrags. Unternehmen können nun geltend machen: 

  • 150 % der abzugsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten – bis zu einem Betrag von 50 Millionen CZK (pro Steuerzeitraum) 
  • 100 % der Kosten über diesem Limit 

Für kleine und mittlere Unternehmen ist dies eine wichtige Nachricht. Wenn sie einen Betrag in Höhe von mehreren Millionen oder mehreren zehn Millionen in die Entwicklung investieren, erzielen sie dank der Erhöhung des Abzugsbetrags noch höhere Steuerersparnisse als bisher. 

  

Unternehmensgruppen und „Abzugseinheit” 

Eine weitere Neuerung ist die Einführung des Begriffs „Abzugseinheit”. Was bedeutet das in der Praxis?  

Wenn ein Unternehmen Teil einer Unternehmensgruppe ist, muss die Grenze von 50 Millionen CZK für alle Mitglieder der Gruppe zusammen betrachtet werden. Dadurch wird verhindert, dass Ausgaben künstlich auf mehrere Unternehmen aufgeteilt werden, nur damit jedes einzelne Unternehmen die begünstigte Grenze separat in Anspruch nehmen kann. 

Für Unternehmen in Holdingstrukturen bedeutet dies eine Notwendigkeit sorgfältigerer Koordination und Planung – aber auch hier bleibt die Möglichkeit, erhebliche Einsparungen zu erzielen. 

  

Längere Frist für die Inanspruchnahme des Abzugs 

Die Novelle verlängert auch die Frist, innerhalb derer der Abzug geltend gemacht werden kann. Wenn ein Unternehmen keinen ausreichenden Gewinn ausweist und den Abzug nicht sofort in Anspruch nehmen kann, hat es nun bis zu fünf Jahre Zeit, ihn geltend zu machen (bisher drei Jahre). Dies wird insbesondere von Unternehmen geschätzt, die in anspruchsvolle Projekte mit längerer Amortisationsdauer investieren. 

  

Die Novelle des Einkommensteuergesetzes wartet nun auf die Unterschrift des Präsidenten (Teil des sogenannten Begleitgesetzes zum Gesetz über die einheitliche monatliche Meldung des Arbeitgebers). Die neuen Regeln sollen dann ab Ende 2025 bzw. ab dem Steuerzeitraum des Unternehmens gelten, der nach Inkrafttreten der Novelle (voraussichtlich in den kommenden Wochen) beginnt. Wenn das Unternehmen für das Steuerzeitraum das Kalenderjahr gewählt hat, gelten die neuen Regeln ab 2026

  

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS EIN UNTERNEHMEN ERFÜLLEN? 

Die Anwendung des Abzugs erfolgt nicht automatisch – der Staat verlangt wie bisher die Erfüllung folgender Bedingungen: 

  • Meldung an das Finanzamt – Das Unternehmen muss jedes F&E-Projekt im Voraus melden. 
  • Projektdokumentation – enthält das Projektziel, die geplanten Ausgaben, das Team, den Zeitplan und die Bewertungsmethode. 
  • Aufzeichnung von Kosten und Zeitaufwand – anerkennungsfähige Kosten müssen separat erfasst und die geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter nachgewiesen werden. 
  • Neuartigkeit und technische Unsicherheit – das Projekt muss auf etwas Neues abzielen und darf kein vorab sicheres Ergebnis haben. 

Nicht abzugsfähig sind Kosten, die aus Zuschüssen bezahlt werden, Dienstleistungen von externen Lieferanten (mit Ausnahme von öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen) oder Lizenzgebühren. 


WAS BEDEUTET DAS FÜR UNTERNEHMER? 

„Für Unternehmen in den Bereichen Technologie, Maschinenbau, IT oder Fertigung ist der Abzug eine hervorragende Möglichkeit, die Steuerlast zu senken und zusätzliche Mittel für die weitere Entwicklung zu erhalten. Dank der neuen Regelung wird er zu einem noch attraktiveren Instrument – egal, ob es sich um ein Start-up mit einem kleineren Projekt oder um ein etabliertes Unternehmen mit einem starken Entwicklerteam handelt.“ 

Für Unternehmen jeder Größe ist dies eine einzigartige Gelegenheit, ihre Steuerlast zu senken und die eingesparten Mittel wieder in Innovationen zu investieren. 

  • Ein Start-up, das Software entwickelt, kann zusätzliche Finanzmittel für die Erweiterung seines Teams erhalten 

  • Ein Produktionsunternehmen senkt die Kosten für die Modernisierung seiner Produktionslinie 

  • Ein Familienunternehmen kann den Abzug für die Entwicklung umweltfreundlicherer Verpackungen nutzen 

In allen Fällen handelt es sich um ein legales und effektives Instrument, das sich direkt auf den Cashflow und die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. 

 

Wie können wir Ihnen helfen? 

  • In enger Zusammenarbeit mit unserem Experten und gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, für die ein F&E-Abzug geltend gemacht werden kann. 
  • Bevor Sie mit der eigentlichen Vorbereitung der F&E-Dokumentation beginnen, helfen wir Ihnen bei der Analyse möglicher Steuerersparnisse. 
  • Wenn Sie eine Förderung in Betracht ziehen, helfen wir Ihnen bei der Bewertung der damit verbundenen Auswirkungen auf den F&E-Abzug. Gemeinsam legen wir die optimale Lösung für die gleichzeitige Inanspruchnahme fest. 
  • Wenn Sie sich für die Inanspruchnahme des F&E-Abzugs entscheiden, helfen wir Ihnen bei der Erstellung der Meldung an das Finanzamt und bei der Einrichtung eines Systems zur laufenden Erfassung der F&E-Kosten.
  • Wir helfen Ihnen bei der Berechnung des Abzugsbetrags für Forschung und Entwicklung.
  • Wir erstellen die Projektdokumentation und Änderungsdokumente für längerfristige Projekte. 
  • Bei Interesse vermitteln wir die Erstellung eines Gutachtens. Der Zweck besteht darin, das Vorliegen eines Elements der Neuheit und der technischen Unsicherheit zu bestätigen.

 

Wir unterstützen Sie im Falle einer Steuerprüfung durch das Finanzamt.