Die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde bleibt nicht untätig

Die Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde (SÚIP) hat ihren Jahresbericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die Überwachung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in der Tschechischen Republik weiter verstärkt wird. Der Bericht bestätigt, dass die Behörde im Jahr 2024 Bußgelder in Höhe von 468.994.500 CZK verhängt hat, was 102.290.000 CZK mehr ist als im Jahr 2023. 

Der Anstieg der Geldbußen zeigt deutlich, dass die Arbeitsaufsichtsbehörde zunehmend Wert darauf legt, illegale Beschäftigungsformen und andere Verstöße gegen das Arbeitsgesetzbuch zu ahnden. 

Den veröffentlichten Daten zufolge wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres insgesamt 9.869 Kontrollen bei Arbeitgebern durchgeführt. 

Davon konzentrierten sich 3.413 Kontrollen (und insgesamt 6.328 im gesamten Jahr 2024) direkt auf die Aufdeckung illegaler Beschäftigung – also Fälle, in denen Arbeitgeber Arbeitskräfte ohne abgeschlossenen Arbeitsvertrag oder über verschleierte Vertragsverhältnisse beschäftigen. 

Die Kontrollen betrafen jedoch nicht nur die klassische illegale Beschäftigung 

Alle regionalen Arbeitsaufsichtsbehörden führten darüber hinaus 229 Kontrollen durch, die sich direkt auf verdeckte Arbeitsvermittlung konzentrierten und 162 Unternehmen aufdeckten, die verdeckt Arbeitsvermittlung betrieben, sowie weitere 97 Unternehmen, die dies ermöglichten. 

Diese Fälle bestätigen, dass sich die Arbeitsaufsicht auch auf raffiniertere Formen der Umgehung des Arbeitsgesetzbuches konzentriert – also auf Situationen, in denen die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen formal als Geschäftsbeziehung erscheint, tatsächlich aber die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung erfüllt. 

Die oben genannten Statistiken belegen eindeutig die zunehmende Aktivität und Konsequenz der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich jedoch eine ganze Reihe konkreter Fälle, die nach und nach vor Gericht kommen und Präzedenzfälle für künftige Entscheidungen schaffen. Zwei dieser Fälle, die 2025 vom Obersten Verwaltungsgericht bestätigt wurden, stellen wir in dieser Ausgabe unseres Monatsmagazins vor. 

Beide Urteile fielen zugunsten der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde aus und bestätigen, dass die tschechischen Gerichte auf einer strengen Auslegung der arbeitsrechtlichen Vorschriften und einem konsequenten Schutz der Arbeitnehmerrechte bestehen. 

Author: Jiří Jandečka