Bericht über Einkommenssteuern und deren Zusammenhang mit der Ausgleichssteuer
Bericht über Einkommenssteuern und deren Zusammenhang mit der Ausgleichssteuer
Das Jahr 2025 neigt sich langsam dem Ende zu und wir stehen vor der Jahresabschlussarbeit. Was ändert sich in diesem Jahr hinsichtlich der Berichtspflichten von Rechnungslegungseinheiten und inwieweit hängen diese Änderungen mit den neuen Steuerpflichten zusammen, die die verabschiedete Novelle des Ausgleichssteuergesetzes mit sich bringt?
Eine der neuen Pflichten, die für Rechnungsperioden nach dem 22. Juni 2024 gilt, ist die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts über Einkommenssteuern, wobei der Inhalt des Berichts über Einkommenssteuern mit dem Inhalt des Country-by-Country Reporting (im Folgenden „CbCR“) identisch sein kann. Grund dafür ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments und des Rates, die großen multinationalen und nationalen Konzernen die Verpflichtung auferlegt, Informationen über Einkommenssteuern nach einzelnen Staaten zu veröffentlichen.
Angesichts der Tatsache, dass in den meisten Fällen die oberste konsolidierende Einheit diejenige ist, die für die gesamte Gruppe verpflichtet ist, den CbCR zu erstellen und bei ihrer Steuerbehörde einzureichen, könnte man meinen, dass die neue Berichtspflicht für Unternehmen, die zu einem multinationalen oder nationalen Konzern mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR gehören, keinen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts über die Einkommenssteuern im Handelsregister für alle mittleren und großen Unternehmen gilt, die zu multinationalen oder nationalen Konzernen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro gehören und deren oberste konsolidierende Einheit außerhalb der EU ansässig ist.
Werden die tschechischen Unternehmen rechtzeitig über die erforderlichen Informationen verfügen? Wo finden Entwickler Anleitungen, damit sie ein Tool entwickeln können, mit dem Unternehmen Daten in der erforderlichen Datenstruktur und im erforderlichen Format aus ihren Buchhaltungssystemen exportieren können? Angesichts des nahenden Jahresendes sind dies mehr als aktuelle Fragen.
Was die Datenstruktur für die elektronische Einreichung des CbCR-Formulars betrifft, so sollte diese von der höchsten konsolidierenden Einheit in Tschechien bei der tschechischen Steuerverwaltung gelernt werden. ist derzeit auf der Website der tschechischen Steuerverwaltung nur Information über die Datenstruktur zu finden, die die Meldung haben muss, auf deren Grundlage die oberste berichtende Einheit identifiziert wird, die die CbCR erstellt und einreicht. Informationen für Entwickler, die ihnen die Erstellung eines Tools zur Erstellung des CbCR als solchem ermöglichen würden, sind auf den Seiten der tschechischen Steuerverwaltung nicht zu finden.
Der CbCR ist jedoch ein Dokument, auf dessen Grundlage die tschechische Steuerverwaltung die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiung von der tschechischen Ausgleichssteuerpflicht überprüfen wird. Wenn eine Gruppe beschließt, für tschechische Unternehmen eine Ausnahme von der tschechischen Ausgleichssteuerpflicht auf der Grundlage der Berechnung der Gewinne tschechischer Unternehmen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Substanz ausgeschlossen sind, geltend zu machen, wird für die Zwecke der Berechnung für ein Mitgliedunternehmen einer multinationalen Gruppe, für das die Ausnahme gilt, als die Einheit betrachtet, die im qualifizierten Bericht nach Ländern (CbCR) in einer separaten Zeile ausgewiesen wird. Diese Situation betrifft insbesondere Empfänger von Investitionsanreizen und Unternehmen, die einen Abzug für Forschung und Entwicklung geltend machen.
In der Praxis kann es vorkommen, dass die Daten im CbCR kumulativ für eine bestimmte Gerichtsbarkeit und nicht auf Ebene der einzelnen Unternehmen ausgefüllt werden.
Wir empfehlen daher, bei der Entwicklung einer Software, die die Erstellung und Veröffentlichung von Einkommensteuerberichten auf der Ebene lokaler mittlerer und großer tschechischer Rechnungslegungseinheiten ermöglicht, die die höchste konsolidierende Einheit außerhalb der EU haben, auch die erwarteten Anweisungen der tschechischen Steuerverwaltung hinsichtlich der Datenstruktur lokaler Formularanträge für Ausgleichssteuern zu berücksichtigen.