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ICT und shared services: V. Förderaufruf Digitales Unternehmen

Die Unterstützung der Erhöhung des digitalen Niveaus der auf dem tschechischen Markt tätigen Unternehmen durch die Förderung des Einkaufs und der Einführung von fortgeschrittenen digitalen Nichtproduktionstechnologien, das ist das Ziel des Aufrufs Digitales Unternehmen für kleine und mittlere Unternehmen mit der Umsetzung außerhalb Prags. Diese Technologien sollten eine grundlegende Veränderung des gesamten Produktionsverfahrens, Gründung einer neuen Betriebsstätte, Kapazitätserweiterung der bisherigen Betriebsstätte, Erweiterung des Produktionssortiments der bisherigen Betriebsstätte oder durch die Kombination der oben genannten Aktivitäten durch die Förderung der Automatisierung, Datendigitalisierung und einer effektiven Verbindung und Steuerung von Firmenprozessen sichern.

Im Rahmen des Aufrufes kann eine Förderung bis zu 10 Mio. CZK für die Förderung der Digitalisierung von Prozessen in Unternehmen beantragt werden. Die Mindesthöhe beträgt 1 Mio. CZK. Die Höhe der Förderung ist von der Größe des Unternehmens und der Region der Umsetzung abhängig und macht 30 bis 60 % vom Gesamtprojekt aus. Der späteste Termin für die Projektbeendigung ist der 31.03.2023. Die Förderung kann vom 15.09.2021 bis 15.11.2021 beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine durchlaufende Sammlung von Anträgen und wer den Antrag frühzeitig stellt, der hat eine größere Chance auf den Erhalt der Förderung.   

Es werden solche Aktivitäten gefördert, deren Hauptgegenstand Investitionen oder Anschaffung von ICT-Produkten und -Dienstleistungen ist (z.B. Investitionen in SW, HW und andere mit ICT direkt zusammenhängende Maschinen und Anlagen oder der Gebrauch von ICT-Lösungen in Form von Dienstleistungen einschließlich der Dienstleistungen der Expertenberatung für ICT-Entwurf, Implementierung und Steuerung im Unternehmen einschließlich der zusammenhängenden Prozesse), die als „Anfangsinvestitionen“ klassifiziert werden und daher mit der grundlegenden Veränderung des Produktionsverfahrens, Gründung einer neuen Betriebsstätte, Erweiterung einer neuen Betriebsstätte, Kapazitätserweiterung der bisherigen Betriebsstätte, Erweiterung des Produktionssortiments der bisherigen Betriebsstätte oder Kombination dieser Kategorien zusammenhängen.

Konkrete geförderte Kategorien

1. Förderung der digitalen Umwandlung des Unternehmens. Es handelt sich um die Förderung des Kaufs von Nichtproduktionstechnologien (es werden daher nicht Maschinen und Produktionssysteme gefördert, aber es ist möglich die Anschaffung der Software zu fördern, die für die Produktion neuer immateriellen Produkte – Anwendungen verwendet werden), die eine Funktionsgesamtheit bilden und eine effektivere Firmenleitung und -Tätigkeit ermöglichen. Bestandteil sind smarte Sensoren, die Betriebsparameter wie Verbrauch, Temperatur, aktueller Stand überwachen. Ferner z.B. Systeme, die auf der Basis der künstlichen Intelligenz (AI) arbeiten, Systeme, die mit erweiterter Realität und VR arbeiten, fortgeschrittene Software-Instrumente für Programmierer, Software-Entwerfer, Softwarelizenzen, Virtualisierungsplattformen, Überwachungssysteme einschließlich deren erforderlichen Teile, Managerinformationssysteme MIS, fortgeschrittene Teile des Unternehmensinformationssystems, Archivierungssoftware usw. 

2. Logistik und Lagertechnologien. Anschaffung von autonomen Robotern für Warentransport oder Reinigung auf dem Firmengelände, Technologie RFID, NFC, QR-Code-Lesegeräte, Bilderkennung mittels neuronaler Netze, Auftragsstandverfolgung usw. 

3. Unternehmensinterne Konnektivität. Sicherung der Konnektivität innerhalb des Unternehmens (aktive und passive Netzelemente, erforderliche Messtechnik und Installationsmaterial) sowie Sicherung eines sicheren Mobilzutritts für Mitarbeiter aus der Ferne (LTE- und 5G-Modemey, Switchs und Routers, Headsets, Chiffren-Schlüssel, bezahlte VPN usw.).

4. Kybernetische Sicherheit. Es werden die Systemintegration der anzuschaffenden oder zu erweiternden IT-Lösungen, -systeme und -absicherung, sowie Dienstleistungen der Berater und Experten im Bereich der Computersicherheit gefördert. Bestandteil der Maßnahmen, die kybernetische Sicherheit stärken, kann auch der Einsatz einer verteilten dezentralisierten Datenbank der Art Blockchain sein.

5. Büroanwendungen und einfache (Grund-)Buchhaltungsprogramme, oder Anwendungen für Einnahmenüberschussrechnung, also ein Unternehmensinformationssystem mit beschränkter Funktionalität kann zu einem Preis angeschafft werden, der insgesamt max. 10 % der anerkannten Kosten ausmacht.

Der Prozess der Analyse der Fördermöglichkeiten, Bearbeitung der Antragsunterlagen und Einreichung des Antrags ist ein komplexer Prozess, im Laufe dessen es angebracht ist Gebrauch von Kenntnissen erfahrenen Berater zu machen. Mit diesem Prozess haben wir reiche Erfahrungen mit einer hohen Erfolgsquote und daher werden wir Ihnen mit der Stellung des Antrags auf die Förderung gerne behilflich sein.